11.11.2016, 11:49
(11.11.2016, 09:35)_solon_ schrieb: 1. Kameradschaft ist in der Bundeswehr durch das Soldatengesetz auch "vorgeschrieben". Es ist eine Pflicht. Verstöße können geahndet werden.
2. Wehrpflichtige, selbst W18, werden in der heutigen Zeit nicht mehr gebraucht. Was wollen Sie einem in 12 oder 15 Monaten beibringen? Vielleicht die Postverteilung im Geschäftszimmer.
Die Aussetzung der Wehrpflicht war deshalb richtig.
Da kommen wir nicht zusammen.
Ich habe sowohl in der Grundausbildung in Sextalen ( 2 Monate) als auch in Quartalen ( 3 Monate) Rekruten ausgebildet. Natürlich kann man in dieser Zeit nur die Grundkenntisse komprimiert vermitteln. Diese wirken sich aber trotzdem auf die Zukunft aus. Ich habe heute noch zu einigen ehemaligen Rekruten von mir Kontakt und schwelgen so mancher Erinnerung aus dieser Zeit noch nach.
In den danach folgenden Standorten erfolgt dann die eigentliche Verwendung auf Grundlage der eigenen Fähigkeiten oder einer späteren beruflichen Wahl, oder aber eines notwendigen Bedarfs wenn man keine Ziele angibt.
Die alte Regel, wenn du nicht weisst wohin, geh zum Bund, war für manchen nicht das Schlechteste.
Was gibt es an dieser "Pflicht" §12 Soldatengesetz http://www.buzer.de/gesetz/2246/a31648.htm auszusetzten?
"Der Zusammenhalt der Bundeswehr beruht wesentlich auf Kameradschaft. Sie verpflichtet alle Soldaten, die Würde, die Ehre und die Rechte des Kameraden zu achten und ihm in Not und Gefahr beizustehen. Das schließt gegenseitige Anerkennung, Rücksicht und Achtung fremder Anschauungen ein."
Für mich und viele andere war es nie eine Pflicht oder Bürde sich an solche Vorgaben zu halten.
So manchem in der heutigen Zeit würde dieser Grundsatz gut zu Gesicht stehen...