26.02.2018, 16:09
(26.02.2018, 15:58)Udo schrieb: Das Grundgesetz sieht auch im Verteidigungsfall eine Verweigerung des Kriegsdienstes vor.
Ja. Und? Gesetze, auch das GG, kann man ändern. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass ich persönlich mich daran halten muss. Das GG verpfilchtet nur den Staat. Das wird vielfach nicht verstanden. Das GG zielt nicht auf den Einzelnen. Es steht ja auch gar keine Strafandrohung dabei. Das Strafrecht für eine Tötung steht woanders, nämlich im StGB. Und Gesetze kann man ändern. Das Land Hessen z.B. hat erst ganz neulich die Todesstrafe abgeschafft.
Ich muss halt dann eventuell mit Einschränkungen leben oder sogar deshalb als Landesverräter sterben. (Muss man nicht unbedingt. Man kann z.B. nach Österreich auswandern, oder Schweden oder in die Schweiz. Oder nach Norwegen oder Russland. Ich müsste jetzt nachgucken, wer von denen nicht ausliefert, wenn die Todesstrafe droht. ) Aber immer noch lieber ich als jemand anderer durch meine Hand. Jemand der das nicht will. Und "über Wochen hinweg danach verlangen" bedeutet nicht, dass man jemanden erschießen muss, wenn er im Suff versehentlich sagt "erschieß mich, ich bin wertlos!" Der soll das nüchtern und über Wochen hinweg sagen. Und dann kann er sich berauschen, wenn er so lieber stirbt, bevor ich ihn ersteche oder erschieße oder vergifte. Nach seiner Wahl. Ich mache das übrigens schmerzlos. Per Überdosis dann. Macht allen Beteiligten sogar Spaß. Nur dass der Spaß ein Loch hat. Denn eine Tötung ist natürlich immer bäh. Man fühlt sich so oder so nicht besser dabei.