12.12.2019, 00:46
(11.12.2019, 14:49)Bogdan schrieb: Das Bundeskabinett stimmt über die Einführung von Militärrabbinern ab. Ich gehe von einer Einführung aus.
Damit wird man aber auch einen Militärimam einführen müssen. Das schreibt das GG mit seinen Grundrechte so vor.
Ich nehme an, Sie wollen damit auf Art. 3 Abatz 3 GG hinaus.
Dann wäre aber erst mal eine Klage vor dem BVerfG fällig.
Denn was häufig übersehen wird: Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Und dann muss sich erst einmal einer finden, der von Staats wegen gerichtsfest beeinträchtigt ist und daher zur Abwehr berechtigt sein könnte. (Ich zum Beispiel, bar jeder Religion, was ja auch beim Standesamt registriert ist, könnte den Artikel im Bezug auf Religion nicht einklagen, selbst wenn ich das für eine gute Idee hielte.) Und der Betroffene muss sich dann durch sämtliche Instanzen durchklagen, notfalls bis rauf zu BVerfG. Den meisten Leuten geht aber leider schon weit vorher das Geld aus. Und man kriegt das für die niederen Instanzen ausgegebene Geld ja auch nicht zurück, wenn man vorher schon mehrere Prozesse verloren hat, aber am Ende doch gewinnt.
Ich hege also starke Zweifel, ob es irgendwann dazu kommt.