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Wer zahlt den Spitzensteuersatz?
#91

Mal ein Beispiel wie sich Gehaltserhöhungen/Sonderzahlungen (Weihnachts-/Urlaubsgeld, Boni, Überstunden etc.) bei Einkommen um den Spitzensteuersatz auswirken:
 
56.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen / St.Kl. I oder IV / ohne Kirchensteuer/ ohne Kinder /ohne persönliche Absetzungsbeträge
 
 = 11.316 Euro Steuer gesamt  inkl. Soli = 20,2 %
 
+ 4000 Euro Sonderzahlungen = 12.825 Euro Steuer gesamt inkl. Soli = 21,2 % *
 
Somit fallen auf die 4000 Euro 1509 Euro Steuern an = 37 % anstatt 20,2 %  (auch keine 42 %, obwohl über dem Grenzsteuersatz!
 
Aber bei der Jahresgesamtsteuer macht das nur 1 % mehr Steuern aus vom Bruttoeinkommen! Ist das jetzt so schwer zu verkraften?
 
* In der Grundtabelle steht bei 60.000 Euro zu versteuerndes Einkommen 27 % Durchschnittssteuersatz mit 16.419 Euro Steuern + 903 Euro Soli. Somit nicht relevant, da man das ja erst in der Steuererklärung ermitteln kann und es sich nicht um das Brutto-Jahreseinkommen handelt, das ja immer höher ist.
Die Grundtabelle nutzt der Steuerberater und das Finanzamt, aber i.d.R. nicht der Steuerpflichtige!
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#92

(08.03.2019, 15:18)messalina schrieb:  Ja, danke! Ich bin jedenfalls froh dass ich jetzt weiß dass von der nächsten Gehaltserhöhung doch nicht gleich die Hälfte wieder abgeht, das hatte ich bis jetzt wirklich geglaubt. Den Soli und die Kirchensteuer muss man aber auch noch irgendwie mitrechnen, gedanklich.

Ich habe alles mit Soli, aber ohne Ki.St. gerechnet, da die Rechner meistens so voreingestellt sind und die Hälfte ja keiner Kirche mit Steuerpflicht mehr angehört.

Und natürlich darf man die SV-Abgaben nicht vergessen, also hat man im Schnitt ca. 30-40 % Abgaben je nach Einkommen eben.
Wenn man Sonderzahlungen bekommt, sollte man immer eine Steuererklärung machen, auch wenn man sonst nichts abzusetzen hat, weil dann durch die Jahressteuer i.d.R. wieder was erstattet wird.

Wenn man noch andere Einkünfte wie Mieteinnahmen, Krankengeld oder sonstige Sozialleistungen erhält, muss man sowieso
eine Steuererklärung abgeben. Nicht alles ist steuerpflichtig, aber fließt in den Progressionsvorbehalt, somit ist der Steuersatz etwas höher.

Gerade Arbeitslose, die z.B. 6 Monate gearbeitet haben und 6 Monate ALG I oder II bezogen haben (oder auch Krankengeld) bekommen ordentlich was raus, weil das als Einkommen nicht steuerpflichtig ist.
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#93

(08.03.2019, 15:00)EvaLuna schrieb:  Doch es geht um viel mehr! Da Scholz den Spitzensteuersatz anheben will, ist die Diskussion
wieder mal voll entbrannt. Und nach wie vor kursieren Falschmeldungen über die tatsächliche Belastung höherer Einkommen, so dass angeblich schon Normalverdiener über Gebühr belastet werden. Das ist nicht der Fall.
 
Ich habe das jetzt an x Beispielen aufgezeigt, dass der Grenzsteuersatz von 42 % ab Einkommen über 56.000 Euro brutto kaum eine Rolle spielt, da die Steuerbelastung insgesamt bei diesem Jahreseinkommen sowieso nur ca. 20 % ausmacht je nach Steuerklasse. Da muss sich niemand fürchten vor dem Grenzsteuersatz.
 
Und warum wurden die Einkommensgrenzen die letzten 20 Jahre nicht erhöht? Das Steuersystem hat sich seit dem ziemlich verändert. Darauf hatte ich bereits hingewiesen.
 
1. der Eingangssteuersatz wurde von 25,9 % (1997) auf 14 % heute abgesenkt wurde.
(davon profitiert jeder, aber vor allem Geringverdiener. Das war der Plan).
 
2. der Spitzensteuersatz wurde von 53 % (1997) auf heute 42/45 % abgesenkt.
 
Das alles hatte zur Folge, dass heute niemand mehr Steuern zahlen muss als vor über 20 Jahren, sondern weniger.
Die Studie von wirtschaftsnahen Institut IW Köln hatte ich mehrmals verlinkt.
 
Hier kann man alle Tabellen finden:
 
Einkommenssteuer im Verlauf 
 
Ich finde es wirklich unredlich, dass ich hier von manchen Herren so unsachlich angegriffen werde. Letztendlich habe ich wohl einigen überhaupt bewusst gemacht (auch Mitlesern!), dass die Diskussion um die Spitzensteuersätze völlig aufgeblasen ist und manchmal auch mit falschen Zahlen operiert wird. Ich habe sehr viel Zeit investiert um das aufzubröseln. Bisher kamen keine Fakten, die das entkräften können was ich beigetragen habe.
Im Gegenteil, es wurde noch mehr Verwirrung gestiftet durch die Grundtabelle, die überhaupt keine reale Aussagekraft hat mit den Durchschnitts- und Grenzsteuersätzen.

Und Sie haben immer noch nicht kapiert, was ich meine: Natürlich  brachte die Schröder'sche Steuerreform eine große Entlastung, aber eben insbesondere für Niedrigverdiener und Spitzenverdiener. Die mittleren Einkommen wurden zwar natürlich systemgemäß dadurch auch entlastet, aber nicht so stark wie die anderen Einkommensgruppen.
Aber genau diese Gruppe ist es, die in den letzen 20 Jahren von der kalten Progression besonders betroffen war. Es mag Ihnen als irrelevant erscheinen, wenn der effektive Steuersatz beispielsweise im Laufe der Zeit von 17 % auf 23 % ansteigt, weil das nominale Einkommen, bekanntlich  aber nicht  in annähernder Weise das reale Einkommen gestiegen ist. Für die Betroffenen ist das jedoch ein realer Wohlstandsverlust, nämlich 35 % mehr abgeführte Steuern als vorher.

Und Grenzsteuersätze haben keine Bedeutung? Es ist sehr wohl ein Unterschied, ob für jeden zusätzlich verdienten Euro 30 % oder 42 % an den Fiskus gehen.
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#94

(08.03.2019, 15:47)messalina schrieb:  Bei mir kommt die Kirchensteuer schon noch dazu. Ich bin zwar mit vielem nicht einverstanden was die Kirche so macht. Und ob das alles stimmt was in der Bibel steht, ist naja eben Glaubenssache. Aber austreten möchte ich irgendwie trotzdem nicht, weil wenn sich am Ende rausstellt dass das doch alles stimmt (was schön wäre) dann wäre das Sünde gewesen glaube ich, also das Austreten. Für mich jedenfalls schon.

Ich kann Ihnen versichern, dass die Kirchensteuer mit Ihrem Seelenheil sicher am allerwenigsten zu tun hat.
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#95

(08.03.2019, 15:46)leopold schrieb:  Und Sie haben immer noch nicht kapiert, was ich meine: Natürlich  brachte die Schröder'sche Steuerreform eine große Entlastung, aber eben insbesondere für Niedrigverdiener und Spitzenverdiener. Die mittleren Einkommen wurden zwar natürlich systemgemäß dadurch auch entlastet, aber nicht so stark wie die anderen Einkommensgruppen.
Aber genau diese Gruppe ist es, die in den letzen 20 Jahren von der kalten Progression besonders betroffen war. Es mag Ihnen als irrelevant erscheinen, wenn der effektive Steuersatz beispielsweise im Laufe der Zeit von 17 % auf 23 % ansteigt, weil das nominale Einkommen, bekanntlich  aber nicht  in annähernder Weise das reale Einkommen gestiegen ist. Für die Betroffenen ist das jedoch ein realer Wohlstandsverlust, nämlich 35 % mehr abgeführte Steuern als vorher.

Und Grenzsteuersätze haben keine Bedeutung? Es ist sehr wohl ein Unterschied, ob für jeden zusätzlich verdienten Euro 30 % oder 42 % an den Fiskus gehen.

Ich weiß genau was Sie meinen. Und ich habe an einem konkreten Beispiel erläutert wie sich das auswirkt. Nämlich kaum, da es in der Steuererklärung/Jahressteuer teilweise kompensiert wird.

Und ich habe ja schon mal geschrieben, dass ich persönlich nichts dagegen habe, wenn die Einkommensgrenzen nach oben geschoben werden, aber dann bitte auch höhere Steuern für die oberen 10-20 %.

Schreiben sie doch den Bundesfinanzminister an! Ich kann Ihnen da leider nicht helfen.
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#96

(08.03.2019, 16:08)EvaLuna schrieb:  Ich weiß genau was Sie meinen. Und ich habe an einem konkreten Beispiel erläutert wie sich das auswirkt. Nämlich kaum, da es in der Steuererklärung/Jahressteuer teilweise kompensiert wird.

Und ich habe ja schon mal geschrieben, dass ich persönlich nichts dagegen habe, wenn die Einkommensgrenzen nach oben geschoben werden, aber dann bitte auch höhere Steuern für die oberen 10-20 %.

Schreiben sie doch den Bundesfinanzminister an! Ich kann Ihnen da leider nicht helfen.

Bei dem, der grundsätzlich über der Schwelle ist, wird gar nichts kompensiert. Letzteres ist wohl nicht nötig, denn da machen ganz andere Druck, u. a. die Presse, die entsprechenden Berichte häufen sich jedenfalls.

Jetzt schreiben Sie selbst von den oberen 10-20 %. Es würde sich dann aber wohl eher um die oberen 5 % handeln. Mir scheint, Sie betrachten  die Angelegenheit  aus rein ideologischer Sicht.
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#97

(08.03.2019, 15:15)EvaLuna schrieb:  Mal ein Beispiel wie sich Gehaltserhöhungen/Sonderzahlungen (Weihnachts-/Urlaubsgeld, Boni, Überstunden etc.) bei Einkommen um den Spitzensteuersatz auswirken:
 
56.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen / St.Kl. I oder IV / ohne Kirchensteuer/ ohne Kinder /ohne persönliche Absetzungsbeträge
 
 = 11.316 Euro Steuer gesamt  inkl. Soli = 20,2 %
 
+ 4000 Euro Sonderzahlungen = 12.825 Euro Steuer gesamt inkl. Soli = 21,2 % *
 
Somit fallen auf die 4000 Euro 1509 Euro Steuern an = 37 % anstatt 20,2 %  (auch keine 42 %, obwohl über dem Grenzsteuersatz!
 
Aber bei der Jahresgesamtsteuer macht das nur 1 % mehr Steuern aus vom Bruttoeinkommen! Ist das jetzt so schwer zu verkraften?
 
* In der Grundtabelle steht bei 60.000 Euro zu versteuerndes Einkommen 27 % Durchschnittssteuersatz mit 16.419 Euro Steuern + 903 Euro Soli. Somit nicht relevant, da man das ja erst in der Steuererklärung ermitteln kann und es sich nicht um das Brutto-Jahreseinkommen handelt, das ja immer höher ist.
Die Grundtabelle nutzt der Steuerberater und das Finanzamt, aber i.d.R. nicht der Steuerpflichtige!

Nochmals: von 4000 Euro Sonderzahlungen muss gerade mal 1 % mehr Steuern vom Jahreseinkommen 60.000 € bezahlt werden. Das sind nach Adam Riese 600 Euro = 15 % von der Sonderzahlung.

Wie kommen Sie denn auf eine Steigerung von 30 auf 42 % auf die Sonderzahlung?

Selbst wenn die 4000 Euro extra in einem Monat fließen, wird das bei der Steuererklärung ausgeglichen! Bei 8.666 € liegt die Steuerbelastung auch nur bei 30 %. Nur in diesem Monat!
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#98

(08.03.2019, 16:47)EvaLuna schrieb:  Nochmals: von 4000 Euro Sonderzahlungen muss gerade mal 1 % mehr Steuern vom Jahreseinkommen 60.000 € bezahlt werden. Das sind nach Adam Riese 600 Euro = 15 % von der Sonderzahlung.

Wie kommen Sie denn auf eine Steigerung von 30 auf 42 % auf die Sonderzahlung?

Selbst wenn die 4000 Euro extra in einem Monat fließen, wird das bei der Steuererklärung ausgeglichen! Bei 8.666 € liegt die Steuerbelastung auch nur bei 30 %. Nur in diesem Monat!

Mit wem diskutieren Sie eigentlich?  Mit sich selbst?  Ich habe hier noch nie etwas von einer Sonderzahlung geschrieben.

Das mit den 30 oder 42 % war nur ein Beispiel und bezog sich nicht auf Ihre Berechnung, die ich nicht anzweifle.
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#99

(08.03.2019, 16:45)leopold schrieb:  Bei dem, der grundsätzlich über der Schwelle ist, wird gar nichts kompensiert. Letzteres ist wohl nicht nötig, denn da machen ganz andere Druck, u. a. die Presse, die entsprechenden Berichte häufen sich jedenfalls.

Jetzt schreiben Sie selbst von den oberen 10-20 %. Es würde sich dann aber wohl eher um die oberen 5 % handeln. Mir scheint, Sie betrachten  die Angelegenheit  aus rein ideologischer Sicht.

Bei den oberen 5 % kommen wir in den Millionen-Bereich! Sie haben aber doch auch bemängelt, dass es zwischen 42 % und 45 % (3 % Zuschlag ab ca. 220.000) nichts mehr gibt und wer noch viel mehr hat, auch keine Steigerung mehr? Oder täusche ich mich da? Und jeder weiß doch, je höher das Einkommen, desto höher die Abschreibungsmöglichkeiten!

Ich betrachte die Angelegenheit natürlich aus sozialpolitischer Sicht und was sinnvoll ist.
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(08.03.2019, 17:08)leopold schrieb:  Mit wem diskutieren Sie eigentlich?  Mit sich selbst?  Ich habe hier noch nie etwas von einer Sonderzahlung geschrieben.

Völlig wurscht, ob es um Gehaltserhöhungen oder Sonderzahlungen geht! Und Sie haben doch jetzt x mal auf die Überschreitung in der Nähe vom Grenzsteuersatz hingewiesen!? Darum geht es Ihnen doch letztendlich, oder nicht?

Und ich habe Ihnen x mal nachgewiesen, dass die Steuerbelastung auch dort minimal ist auf das Jahreseinkommen betrachtet.

Jetzt reicht es aber auch wieder.....

Schönen Tag noch! Ich muss los.
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