19.02.2019, 12:49
(19.02.2019, 12:19)messalina schrieb: Ich glaube schon, dass wir die dann nehmen müssen? Wir wollen ja auch, dass Afghanistan Intensivstraftäter zurücknimmt die wir denen mit dem Flugzeug nach Kabul schicken oder Tunesien den Leibwächter von Bin Laden, oder nicht?
Und dass die bei uns nach unserem Rechtssystem vielleicht gar nicht bestraft werden können ist glaube ich auch kein Argument. Ein Afghane, der bei uns seine Ehefrau ersticht weil sie ihn verlassen hat, wird bei denen vielleicht auch nicht bestraft, weil das da ja ausdrücklich erlaubt ist glaube ich, oder sogar Pflicht.
Autsch.
Wir schieben sie erst ab, wenn sie bei uns für ca. 150 € pro Tag ihre Haftstrafe verbüßt haben. Und darauf sind "wir" dann offiziell stolz.
Ich kenne das syrische Strafgesetzbuch nicht, das gebe ich gerne zu. Ich bin aber sicher, dass sich darin eine Vorschrift findet, die es verbietet, terroristische Vereinigungen zu bilden. Sehr wahrscheinlich auch eine, die es verbietet, nach Gutdünken sogenannte Staaten auf syrischem Staatsgebiet zu gründen. Und vermutlich auch welche, die es verbieten, zu morden, zu foltern, zu vergewaltigen oder Menschen zu versklaven.
Und das wirklich Schöne ist (in diesem Fall): Auf das, was in solchen Büchern steht, kommt es dort gar nicht so großartig an.
Denke bitte nochmal darüber nach:
(19.02.2019, 08:59)PuK schrieb: ich weiß gar nicht, wo da das Problem sein soll. Al-Saddat ist immer noch an der Regierung und er hat eine Polizei, Gerichte und Gefängnisse. Die sind zuständig.
(...)
Das muss ich ja auch, mich zunächst mal vor einem ausländischem Gericht verantworten, wenn ich im Ausland eine Straftat begehe und mich dabei erwischen lasse. So, prat's the whoblem?
Na, ist der Groschen jetzt gefallen?
Zuständig für die Ahndung von Straftaten sind erst einmal immer die Behörden, in deren Zuständigkeitsbereich die Straftat verübt wurde.
Du darfst da dich nicht von Leuten wie DT oder Angela Merkel verwirren lassen, die glauben, wir müssten alles aufwischen, was irgendwo auf der Welt verschüttet wurde. Das ist nämlich erstens grundsätzlich nicht richtig und zweitens in diesem Fall eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines fremden Staats, zu der weder der eine noch die andere berechtigt sind.
Diese Leute also einfach der syrischen Justiz zuführen und gut isses. Klappe zu, Affe tot.