19.09.2019, 17:29
(19.09.2019, 16:23)Frank N. Furter schrieb: Schlechtes Beispiel.
Ich hatte das schon mal hier. Ich habe die Badewanne einlaufen lassen und es dann vergessen. Und es läuft eben nicht so viel ab durch den Notablauf ab wie einläuft. Sondern du hast dann nach einer Viertelstunde eine Überschwemmung im Bad. Bis ich es gemerkt habe, stand das Wasser im Bad auf dem Boden etwa einen Zentimeter hoch. Und außerdem hatten wir dann einen Wasserschaden in der Wohnung darunter. Das hat aber meine Haftpflicht-Versicherung bezahlt, GsD.
Ich bin da jetzt extrem vorsichtig geworden seitdem.
Warum ist das Beispiel schlecht, wenn du einfach andere Voraussetzungen nimmst?