12.12.2018, 09:28
LGestern in der Hannoverschen Allgemeinen.
* hier als "Aussagekraft" zu verstehen. Oder kurz gesagt: Hält das, was versprochen wird, der Wirklichkeit auch stand.
Das kommt dabei raus, wenn wissenschaftliche Bewertungskriterien wie Objektivität und Validität* zwar vorhanden sind, aber auf dem Altar des Zeitgeistes und der political correctness geopfert werden.
Der gute Herr Professor Aust sieht als Wissenschaftler ganz klar, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Gerichte, NGO's und Anwaltskanzleien diesen Pakt benützen und damit erreichen können, dass die Unverbindlichkeiten des Pakts zum Gewohnheitsrecht werden.
Aber als gewissensstarker Humanist wischt er diese Möglichkeiten schwuppdiwupp als rechte Stimmungsmache vom Tisch.
Ich persönlich glaube das auch, denn was bedeutet die dutzendfache Wiederholung der Formel "Wir verpflichten uns, ..."?
Es geht um Verpflichtungen.
Der Migrationspakt ist eine Absichtserklärung, ein "weicher" Letter of Intent, und der kann durchaus gerichtlich relevant werden.
PS: Für alle Schubladendenker und Ärmelschonerliebhaber
Ich bin weder rechts noch rechtspopulistisch, sondern ich bin ein unabhängiger Linker. Das bestimme ich selbst, und keine Moralwächter.
Und ich weiß, dass es davon noch viele gibt, die so denken.
Denken, und nicht glauben.
Zitat:Der sogenannte Compact sagt selbst, dass es sich um ein nicht verbindliches Dokument handelt“, sagt der Völkerrechtler Prof. Helmut Aust von der Freien Universität Berlin. Der Migrationspakt ist aus seiner Sicht eine rein politische Erklärung, aus der keine Rechtsverbindlichkeit entsteht.—————————————————
Kritiker, unter anderem die AfD und die österreichische Regierung, befürchten, dass der Pakt auf Umwegen zum Gewohnheitsrecht werden könnte – indem sich beispielsweise nationale und internationale Gerichte bei Entscheidungen auf die Inhalte des Pakts berufen.
Auch Aust schließt nicht aus, dass der Pakt bei Gerichtsentscheidungen eine Rolle spielen könnte: Weil Recht häufig unbestimmt formuliert sei, könnten Gerichte, aber auch NGOs und Kanzleien versucht sein, sich bei ihren Argumentationen auf den Pakt zu stützen. „Es ist aber nicht sicher und auch nicht unbedingt wahrscheinlich, dass internationale Gerichte diesen Weg gehen werden“, so Faust.
Für das Argument der Kritiker hat Aust deshalb wenig Verständnis, hält es gar für Stimmungsmache: „Das ist ein Thema, bei dem rechtspopulistische Regierungen meinen, punkten zu können, indem sie auf ihre nationale Souveränität pochen.“
* hier als "Aussagekraft" zu verstehen. Oder kurz gesagt: Hält das, was versprochen wird, der Wirklichkeit auch stand.
Das kommt dabei raus, wenn wissenschaftliche Bewertungskriterien wie Objektivität und Validität* zwar vorhanden sind, aber auf dem Altar des Zeitgeistes und der political correctness geopfert werden.
Der gute Herr Professor Aust sieht als Wissenschaftler ganz klar, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Gerichte, NGO's und Anwaltskanzleien diesen Pakt benützen und damit erreichen können, dass die Unverbindlichkeiten des Pakts zum Gewohnheitsrecht werden.
Aber als gewissensstarker Humanist wischt er diese Möglichkeiten schwuppdiwupp als rechte Stimmungsmache vom Tisch.
Ich persönlich glaube das auch, denn was bedeutet die dutzendfache Wiederholung der Formel "Wir verpflichten uns, ..."?
Es geht um Verpflichtungen.
Der Migrationspakt ist eine Absichtserklärung, ein "weicher" Letter of Intent, und der kann durchaus gerichtlich relevant werden.
PS: Für alle Schubladendenker und Ärmelschonerliebhaber
Ich bin weder rechts noch rechtspopulistisch, sondern ich bin ein unabhängiger Linker. Das bestimme ich selbst, und keine Moralwächter.
Und ich weiß, dass es davon noch viele gibt, die so denken.
Denken, und nicht glauben.