21.11.2018, 20:09
(21.11.2018, 19:59)Serge schrieb: Wieso gesessen? Weil Sie gelogen haben und ich es moniert habe?
In der Genfer Flüchtlingskonvention steht letztlich nichts anderes als im deutschen Asylrecht. Auch da wird Flucht vor Armut als Asylgrund ausgeschlossen.
Neben den primären Gründen für eine Asylbewerbung, die übrigens mit denen der Genfer Flüchtlingskonvention übereinstimmen, bietet das Asylrecht zusätzlichen noch subsidiären Schutz, wenn Todesstrafe oder Folter droht oder infolge eines (Bürger-) Krieges.
Was wollen Sie eigentlich noch mehr?
Wo habe ich geschrieben, dass man Flüchtlingen Essen und Bett verweigern müsse? Wo bitte?
Wenn Menschen kein Asylrecht genießen, sollten sie innerhalb einer bestimmten und Frist, vielleicht drei Monate, das Land wieder verlassen müssen. Keine Duldung auf unbestimmte Zeit.
Aus welchen anderen Gründen sollten Migranten hierbleiben dürfen, wenn sie kein Asylrecht haben?
Mir fiele da jetzt nur eine schwere Erkrankung, die hier besser behandelt werden kann, ein.
Vielleicht verstehen Sie ja den Begriff Asylrecht nicht. Anders kann ich mir Ihren Beitrag nicht erklären.