24.10.2016, 07:35
(23.10.2016, 11:03)bbuchsky schrieb: Allein die Weigerung der Union, "Nein heißt nein!" in den Gesetzestext einzubringen, spricht doch Bände. In den Kreisen ist Vergewaltigung immer noch die legitime Antwort auf eine Nutzungsverweigerung.
Das 'nein ist nein' war ein emma°tischer Schlag ins Wasser - hohe Wellen und spritzende Gischt und dann nischt. Hätte frau und vor allem die damit als Fuhrleute mißbrauchten Politiker/innen wissen können, daß es leicht an Beweisen gebricht und an der bisherigen Rechtslage nichts ändert. Wozu auch - die ist auf alle Fälle gefasst.
Bei der Strafwürdigung bin ich (auch) geneigt, Bibel zu lesen (Aug um Aug usw.) und könnte ein Ausführungsbeispiel bringen - brauche aber um die Zeit nochn Kaffe. Wenns Ihnen/Dir auch so geht - kennste die Frau des reichen Kaufmanns Potifar?
Die passt hier zwar nicht, könnte aber als Gegenbeispiel mißbraucht werden, wenn dieser Ausdruck in diesem Rahmen nicht mißverstanden wird.