14.01.2019, 20:11
(14.01.2019, 20:03)Lueginsland schrieb: Stecken S´ den Zappelphilipp wieder ein.
Am Leseverständnis fehlt ´s auch, da wundert mich jetzt nix mehr.
Wo finden Sie im Zitat Ihre Schlussfolgerung?
Das ist Allgemeinwissen. Wenn Sie den Inhalt des Gesetzes nicht verstehen, ist das nicht mein Problem.
Tier- und artenschutzgerechte Haltung von Wildtieren in Zoos
Zitat:Die Richtlinie wird durch Paragraf 42 BNatschG bundesunmittelbar umgesetzt. Darin wird unter anderem entsprechend der Richtlinie vorgegeben, wie die Tiere entsprechend ihren biologischen und Erhaltungsbedürfnissen art- und tiergerecht zu halten sind und welche Aufgaben Zoos (unter anderem Bildungsauftrag für die Bevölkerung, Forschung, Nachzucht für die Erhaltung bedrohter Arten)
Quelle des Zitates