27.10.2016, 14:05
(27.10.2016, 13:58)Martin schrieb: Es gibt allerdings einen juristischen Haken bei dieser Überlegung (so habe ich es mir zumindest von kompetenterer Stelle erklären lassen): Wenn man gezielt jemanden umfährt um sich selbst zu retten, ist das ein Tötungsdelikt. D. h. der Fahrer muss vor Gericht. Ob er dann bei Würdigung aller Umstände einen Freispruch oder einen Strafe bekommt, ist für die weitere Betrachtung erst mal unerheblich.
(...)
Und der vorletzte Satz könnte m. E. auch schon eine mögliche Lösung des Dilemmas aufzeigen: Ein "denkendes" KFZ muss in diesem Fall per Zufallsgenerator entscheiden. Es darf keine qualitative Abwägung erfolgen, die Entscheidung muss rein zufällig sein. Wie man nun einen Zufallsgenerator implementiert, der wirklich zufällig entscheidet und zudem vor Manipulationen sicher ist, dürfte ein weiteres spannendes Thema sein. Ebenso die Haftungsfrage, einen Computer kann man eher schlecht verklagen.
Das steckt ja, ein bisschen verborgen, im ersten und im letzten Satz von Post #27 drin. Das Trolley-Problem, wenn man die Sache mit den autonomen Fahrzeugen als solches einordnen will, und das liegt sehr nahe, ist ein rein moralisches Dilemma, kein juristisches.
Und ja, die Erzeugung von wirklich zufälligen Zufällen hat's in sich.