10.09.2018, 10:53
(10.09.2018, 08:13)Bogdan schrieb: Provinzposse
Ein mündliche Verwarnung hätte gereicht.
Ich rätsele die ganze Zeit, wegen welcher Ordnungswidrigkeit der jetzt dran ist. "Erregung öffentlichen Ärgernisses" wäre ja eine Straftat, außerdem gehören zwei Personen dazu, nicht nur eine. "Exhibitionismus" wäre auch eine Straftat, und dazu müsste man dann nicht das Hinterteil sehen, sondern die andere Seite. Ein nackter Arsch kann natürlich auch eine "Beleidigung" sein, aber das ist schon wieder eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit.
Was soll das bitte für eine Ordnungswidrigkeit sein? Ich komm nicht drauf.