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Sonstiges aus Augsburg und Umgebung
#41

(01.09.2018, 20:37)Lueginsland schrieb:  Da haben Sie sich aber jetzt sauber in´s Abseits gekegelt.

Mir wäre es lieber, Sie hätten für mich gar keine Zeit, weil ich antworte Ihnen ja bisher nur.
Zumindest nach Ihrem Fehler zu Beginn = post # 20.

Nichts anderes zu tun, das zu erkennen, dafür fehlt Ihnen absolut die Phantasie.
Sofafußballsportler könnte man bei meinen nächsten "Einsätzen" in den folgenden Wochen nicht gebrauchen!

Können Sie schriftlich haben, also, dass ich Sie dafür unfähig betrachte.

Achso, heute Nachmittag habe ich, wie vermutlich auch Sie, dem FCA zugeguckt,
aber eigentlich geht Sie das auch einen feuchten Staub an.
Viel Glück bei Ihren Einsätzen, bleiben Sie gesund, egal was Sie machen.
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#42

(01.09.2018, 20:41)derfnam schrieb:  Viel Glück bei Ihren Einsätzen, bleiben Sie gesund, egal was Sie machen.

Lol Sehr gut.
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#43

(01.09.2018, 20:55)PuK schrieb:  Lol Sehr gut.

...ja do vareck, der Sexlehrer hat sich mit mir beschäftigt --  chapeau!
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#44

Provinzposse
Zitat:Auch sie hätten gelacht, als Müller den Kilt anhob. Ein Polizist, der den blanken Beweis jedoch auch sah, fand das gar nicht lustig.
Er nahm den 48-Jährigen mit auf die Plärrerwache. „Der Mann hatte für alle Besucher deutlich sein nacktes Hinterteil gezeigt“, heißt es von Seiten der Polizei. Ihn erwarte jetzt eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit. Der Plärrerbesucher selbst findet die Reaktion unverhältnismäßig. Er meint, ein Hinweis des Polizisten hätte gereicht.
https://www.augsburger-allgemeine.de/aug...25101.html 

Ein mündliche Verwarnung hätte gereicht.
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#45

(10.09.2018, 08:13)Bogdan schrieb:  Provinzposse
Ein mündliche Verwarnung hätte gereicht.

Ich rätsele die ganze Zeit, wegen welcher Ordnungswidrigkeit der jetzt dran ist. "Erregung öffentlichen Ärgernisses" wäre ja eine Straftat, außerdem gehören zwei Personen dazu, nicht nur eine. "Exhibitionismus" wäre auch eine Straftat, und dazu müsste man dann nicht das Hinterteil sehen, sondern die andere Seite. Ein nackter Arsch kann natürlich auch eine "Beleidigung" sein, aber das ist schon wieder eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit. 

Was soll das bitte für eine Ordnungswidrigkeit sein? Ich komm nicht drauf.
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#46

Bei einem Streit um einen Parkplatz rief eine Frau die Polizei.


Zitat:Beim Eintreffen der Polizei ergab ein Alkoholtest bei dem Autofahrer einen Wert von knapp zwei Promille. Sein Fahrzeug verblieb also auf dem Parkplatz, bei dem Mann wurde auf der Dienststelle eine Blutentnahme durchgeführt und sein Führerschein wurde im Anschluss beschlagnahmt.
https://www.bsaktuell.de/78828/lechhause...ggenommen/ 

Gut das sich der Mann um den Parkplatz gestritten hat.
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#47

Wegwerfen von Zigarettenstummel kostet Geld, wenn man erwischt wird. Dies war mir nicht bekannt.


Zitat:Das Wegwerfen von Zigaretten ist nach dem Bayerischen Straßen und Wegegesetz und der Straßenreinigungs- und sicherungsverordnung der Stadt Augsburg eine Verunreinigung öffentlicher Straßen. Wer beim Wegwerfen einer Zigarette erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld zwischen 20 und 40 Euro rechnen. In Augsburg werden solche Verwarnungen laut aws von der Polizei und dem städtischen Ordnungsdienst ausgesprochen.
https://www.augsburger-allgemeine.de/pan...43521.html 
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#48

(12.09.2018, 09:01)Bogdan schrieb:  Wegwerfen von Zigarettenstummel kostet Geld, wenn man erwischt wird. Dies war mir nicht bekannt.

Zitat:Das Wegwerfen von Zigaretten ist nach dem Bayerischen Straßen und Wegegesetz und der Straßenreinigungs- und sicherungsverordnung der Stadt Augsburg eine Verunreinigung öffentlicher Straßen. Wer beim Wegwerfen einer Zigarette erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld zwischen 20 und 40 Euro rechnen. In Augsburg werden solche Verwarnungen laut aws von der Polizei und dem städtischen Ordnungsdienst ausgesprochen.

https://www.augsburger-allgemeine.de/pan...43521.html 

Ok, verstanden. Yes

Das bedeutet dann also, man muss, wenn man auf der Straße raucht, seine Kippen hinterher immer auf Privatgrund werfen. Über den nächsten Zaun in einen Vorgarten oder so.
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#49

(12.09.2018, 12:48)PuK schrieb:  Ok, verstanden. Yes

Das bedeutet dann also, man muss, wenn man auf der Straße raucht, seine Kippen hinterher immer auf Privatgrund werfen. Über den nächsten Zaun in einen Vorgarten oder so.

Punkt Medienkompetenz: Wer beim Wegwerfen einer Zigarette erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld zwischen 20 und 40 Euro rechnen.

Punkt Sozialverhalten: 6 -

Es würde mich mal interessieren, ob Du zuhause Deine Kippen auch nur auf den Boden wirfst.

BTW: Vor einigen Jahren habe ich mal eine nette Story gelesen. Ein Autofahrer warf seine Kippe aus dem Fenster, ein Fußgänger hob sie auf und reichte sie dem Autofahrer. "Nein, danke, ich brauche sie nicht mehr" sprach der Autofahrer. "Wir auch nicht" entgegnete der Fußgänger.
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#50

(12.09.2018, 13:21)Klartexter schrieb:  Punkt Medienkompetenz: Wer beim Wegwerfen einer Zigarette erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld zwischen 20 und 40 Euro rechnen.

Punkt Sozialverhalten: 6 -

Es würde mich mal interessieren, ob Du zuhause Deine Kippen auch nur auf den Boden wirfst.

BTW: Vor einigen Jahren habe ich mal eine nette Story gelesen. Ein Autofahrer warf seine Kippe aus dem Fenster, ein Fußgänger hob sie auf und reichte sie dem Autofahrer. "Nein, danke, ich brauche sie nicht mehr" sprach der Autofahrer. "Wir auch nicht" entgegnete der Fußgänger.

Ja, aber es geht ja um das Straßen- und Wegegesetz und was weiß ich. Auf öffentlichen Straßen ist der Ordnungsdienst zuständig, aber auf Privatgrund halt nicht. Da hat er nichts zu melden und da kann er nichts machen, denn das müsste der Eigentümer tun. Ich kann also sehr wohl vor den Augen eines Ordnungsdienstmitarbeiters eine Kippe in einen Garten schnippen. Dann ist der Ordnungsdienst erst einmal machtlos. Wenn natürlich der Eigentümer das zufällig sieht, dann habe ich ein Problem. Aber das ist dann ein Problem zwischen mir und dem Grundstückseigentümer und nicht zwischen mir und dem Ordnungsdienst. Thumbup  

Verboten ist nicht das Wegwerfen von Zigarettenkippen. Sondern nur, sie auf die Straße zu werfen (jaja, und in den Wald darf man sie auch nicht schmeißen, das steht aber woanders). Das allermeiste um uns herum ist aber keine öffentliche Straße, sondern privater Grundbesitz.

Nein, jetzt mal ernsthaft.

Es gibt hier sogar einen Post, in dem ich Empfehlungen zum korrekten Entsorgen von Zigarettenkippen unterwegs gebe. Bin jetzt zu faul zum Suchen. 

In Kurzfassung: Es gibt im Raucherbedarf so kleine Aschenbecherchen für unterwegs, die sind verschließbar. Das ist also eine saubere Sache, so einen kann man in die Tasche stecken, da wird nichts schmutzig und es brennt nichts an, und wenn man irgendwann an einem Mülleimer vorbeikommt, dann kann man ihn dort ausleeren. Kosten so zwischen fünf und zehn Euro. Für die ganz Sparsamen tut es aber auch eine leere Dose Pullmoll. Wichtig ist halt, dass das kleine Behältnis feuerfest und dicht verschließbar ist, damit keine Asche herausrieselt. Deshalb eignen sich so kleine Bonbondosen aus Blech sehr gut, wenn man eine Billigstlösung möchte.

Ironiedetektor bei dir: anscheinend kaputt.
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