31.07.2018, 20:44
(31.07.2018, 19:59)Lueginsland schrieb: Diese Aussage bedarf wohl einer Quelle, nämlich das Urteil!
Danach nur habe ich Sie gefragt, nicht nach der von Ihnen geposteten Aussage des Intendanten.
...... Das Interview führten Stefan König und Gerd Schneider und ist am 15. Juni 2013 im Donaukurier erschienen.
Die Stichworte Grundversorgung, Bundesverfassungsgericht wurden genannt. Den Rest kann wahrscheinlich jeder mit der Suchmaschine Google erledigen.
Natürlich muss man in der Lage sein, auch die Urteile zu verstehen. Dazu ist es notwendig die entsprechenden Begriffe definieren zu können, die die Bundesverfassungsrichter benutzt.
Es wurde von keiner Seite behauptet, dass die Urteile nach dem 15. Juni 2013 durch das Bundesverfassungsgericht gefällt wurden.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/..._node.html
Übrigens gibt es mehrere Urteile.
Wenn ein Intendat diese Ausage trifft:
Zitat:Dies haben das Bundesverfassungsgericht und auch die EU-Kommission ausdrücklich bestätigt.
Bezieht er sich auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Dem Inhalt des Interview wurde übrigens von keiner Seite widersprochen.