17.07.2018, 13:57
(17.07.2018, 09:38)PuK schrieb: Hm. Irgendwie unbefriedigend ist das aber schon, wenn man Raucher ist.
Dass man auf Spielplätzen nicht rauchen darf und auch nicht sollte, ist klar. Aber neben dem Spielplatz?
In welcher Entfernung von einem Spielplatz wäre man denn mit Zigarette sicher vor einem Bußgeld? Steht das da auch drin? 50 Meter? 100? Nicht in Sichtweite? Und kommt es dann darauf an, wer was zuerst sieht? Also der Spielplatz den Raucher oder der Raucher den Spielplatz? Der Raucher muss ja den Spielplatz erst mal sehen, bevor er ihn weiträumig umgehen kann.
Fragen über Fragen. Ich muss mir diese Satzung echt mal durchlesen. Das ist bestimmt eine hochinteressante Lektüre.
Jetzt gibt e sogar einen Kommentar von Frau Zissler.
Sie fordert eine konsequenterer Beschilderung. Das ist richtig. Wie soll der Raucher einschätzen, was in Augen des Ordnungsamtes noch zum Spielplatz gehört.
https://www.augsburger-allgemeine.de/aug...71571.html
Zitat:Der Ordnungsdienst sollte konsequent mit Belehrungen und, wenn es angebracht ist, auch mit Bestrafungen gegen Verstöße vorgehen.
Das ist sicherlich richtig. Es wird aber in den wenigsten Fällen auf fruchtbaren Boden fallen.