17.07.2018, 10:02
(17.07.2018, 09:49)Udo schrieb: Bitte schön
https://www.augsburg.de/fileadmin/user_u...7/7700.pdf
Danke.
Also
Zitat:§ 3Verhalten in den Grünanlagen
(...)(3) In den Grünanlagen ist den Benutzern untersagt:(,..)8. das Rauchen und der Alkoholgenuss auf Spielplätzen,
"Auf Spielplätzen", so habe ich das bisher auch gesehen.
Und der Mann sagt aber im AZ-Artikel:
Zitat:„Ich war gar nicht auf dem Spielplatz“, betont er. Und tatsächlich: Die Familie saß im ausgeschilderten Freizeitbereich.
Der Bereich des Gögginger Parks ist in einen Kinderspielplatz, Jugendspielplatz und Freizeitbereich aufgeteilt. Dort befinden sich auch die meisten Parkbänke, die von vielen Göggingern zur Rast genutzt werden. Gerade im Freizeitbereich liegen zahlreiche Zigarettenkippen auf dem Boden. „Hier verbringen beispielsweise bei schönem Wetter auch viele Mitarbeiter der Hessing-Klinik ihre Mittagspause“, erzählt Joachim Frick.
Das Wort "Freizeitbereich" steht in der Grünanlagensatzung überhaupt nicht drin.
Es kann also nur um die "zahlreichen Zigarettenkippen" am Boden des Freizeitbereichs gehen. Es gibt so kleine mobile Aschenbecher im Raucherbedarf. Die kann man asche- und kippendicht verschließen und sie dann irgendwann ausleeren, wenn sicher nichts mehr anbrennt und gerade ein Mülleimer in der Nähe ist. Sollte man immer dabeihaben, wenn man solchen unangenehmen Auseinandersetzungen mit Ordnungshütern aus dem Weg gehen will. "Sie sehen ja, Herr Oberordnungsrat, ich bin das nicht, der die Kippen da hinschmeißt."