07.08.2018, 22:59
(07.08.2018, 22:31)Dienstag schrieb: Christian L. und Berrin T. wurden zu lediglich 12 bzw. 12 ½ von 15 Jahren Höchststrafe für den besonders schweren Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt.
Was, bitte, muß man in diesem Land denn noch anstellen um die Höchststrafe zu bekommen?
Christian L. hat auch eine anschließende Sicherungsverwahrung erhalten, er kommt also weder vorzeitig noch nach Verbüßung der Haftstrafe frei. Abgesehen davon wird auch keine noch so lange Haftstrafe die seelischen Qualen des Kindes mildern.