06.07.2018, 10:46
(06.07.2018, 10:05)Klartexter schrieb: Wie kommen Sie denn darauf? Bitte etwas mehr Sorgfalt beim verfassen von Texten, der Fehler ist rot markiert und hervorgehoben.
Udo hat schon recht: das Kind war keine 5 Jahre alt sondern etwa 5 Jahre
(in dubio pro Udo...)
Er nimmt es auch nicht so genau mit der geforderten Strafe:
es sollte wohl ein Fahrverbot ausgesprochen werden, kann man denn einen Führerschein vebieten?