29.12.2017, 15:19
(29.12.2017, 14:49)PuK schrieb: Wenn einer seine Ex umbringt, vermutlich weil sie eben seine Ex ist, wo fehlen dann die niedrigen Beweggründe?
Momentan ist er nicht verurteilt, sondern nur verdächtig. Aber für mich wäre er nur des Totschlags verdächtig, wenn sich die beiden nicht gekannt hätten und wenn er kein Messer dabeigehabt hätte. Wäre er z.B. mit einem anderen Kunden in einen Streit geraten und hätte den anderen mit irgendwas, was gerade rumstand, meinetwegen ein Hocker oder eine Trittleiter oder so was, erschlagen. Aber wenn man ein Messer dabeihat, sollte man aufpassen, dass in der Nähe nicht Leute tot umfallen. Vor allem wenn man diese Leute kennt, sieht das sonst blöd aus. Es sieht nämlich dann nach Mord aus.
https://www.anwalt.org/mord/