20.09.2017, 09:04
(20.09.2017, 08:57)Klartexter schrieb:Das braucht in keiner Hausordnung zu stehen. Der Abfallbehälter befindet sich auf Grund und Boden des Eigentümers Deutsche Bahn, daher gehen alle entsorgten Gegenstände in das Eigentum des Betreibers über. In Wertstoffhöfen ist das genauso, wer etwas aus den Behältern entnimmt, der begeht Diebstahl. Und das ist nun mal eine Straftat.
Danke für die Anwort.
Die Tatsache hatte ich übersehen. Stimmt die Flaschen wechselt den Eigentümer.
Darauf hätte ich auch kommen müssen.