02.08.2018, 18:34
Ist zwar ein F+ Artikel, aber der Gedanke kommt durch
Das GG regelt das Recht des Bürgers gegenüber dem Staat. Dann muß sich der Bürger nicht vom Staat vorschreiben lassen, öffentlich-rechtliche Sender noch dazu gegen Zwangsgebühr zu finanzieren, obwohl er dessen Sendeleistungen gar nicht nutzen will.
Zitat:Was Karlsruhe verkennt: Jeder Bürger muss die Möglichkeit haben, auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verzichten.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum Rundfunkbeitrag das neue Modell zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt. Nur die doppelte Heranziehung von Personen mit einer Zweitwohnung ist verfassungswidrig.
Das Urteil ist gewiss eine Grundsatzentscheidung. Dementsprechend durfte man erwarten, dass Karlsruhe zu allen relevanten Fragen Stellung bezieht. Doch das ist nicht der Fall. Die entscheidenden Probleme spricht das Bundesverfassungsgericht nicht an. Zum einen: Wenn der Rundfunkbeitrag als Gegenleistungsabgabe (Vorzugslast) ausgestaltet ist, wie das usw.
http://www.faz.net/aktuell/politik/staat...18687.html
Das GG regelt das Recht des Bürgers gegenüber dem Staat. Dann muß sich der Bürger nicht vom Staat vorschreiben lassen, öffentlich-rechtliche Sender noch dazu gegen Zwangsgebühr zu finanzieren, obwohl er dessen Sendeleistungen gar nicht nutzen will.