18.07.2018, 22:42
Zitat:An der Wirklichkeit vorbei geurteilt
„Die Vielfalt gewährleistender“? Der Autor dieses Kommentars ist parteigebunden, er ist bei einem privaten Medienkonzern angestellt, das gehört unbestritten ins Bild – aber WELT bietet bei dem aktuellen Streitthema Asyl mit Sicherheit ein vielfältigeres Meinungs- und Informationsbild als die Öffentlich-Rechtlichen.
https://www.welt.de/debatte/kommentare/a...orbei.html
Stimmt! Und es geht weiter:
Zitat:Der erstaunlichste Satz des Urteils kommt dann am Schluss. Es geht um die Frage, ob das Bundesverwaltungsgericht in einem früheren Urteil bestimmte Aspekte zutreffend gewürdigt habe. „Dass nun auch weitere Personen abgabepflichtig sind, obwohl sie kein Empfangsgerät besitzen, hat das Bundesverwaltungsgericht wegen ihres geringen Anteils am Gesamtaufkommen als nicht wesentlich eingestuft. Dies leuchtet ohne weiteres ein.“ Wegen ihres geringen Anteils am Gesamtaufkommen nicht wesentlich. Leuchtet ohne weiteres ein?
Ist es so schwer, zu urteilen: Wer kein Empfangsgerät haben will, weil er den Rundfunk nicht hören will, kann austreten, so wie aus der Kirche? Und wenn es heißt, dann könnten solche Verweigerer ja woanders doch noch indirekt am Rundfunk partizipieren: Hören ausgetretene Kirchenmitglieder nicht ebenfalls noch die Glocken?
https://www.welt.de/debatte/kommentare/a...orbei.html
Guter Kommentar, ganz ohne öffentliche Medien. Nichts gegen die, aber mehr braucht es nicht, das aber solide.