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Korruption im Bundestag
#1

Der Europat stellt Bundestag ein schlechtes Zeugnis bei der Umsetzung von Maßnahmen gegen Korruption im Parlament aus.
Mäßiger Erfolg wird dem Bundestag bescheinigt. Nur die Hälfte der Vorschläge wurde umgesetzt. Die andere Hälfte hat wahrscheinlich so viele Hintertüren, dass sie komplette wirkungslos sind. 

Es gibt zwar eine gesetzliche Regelung. 
Aber der Nachweis der Straftat ist nicht zu führen. Zumal erst die Immunität aufgehoben werden müsste um ermitteln zu können.

http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...05989.html 
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#2

(03.05.2018, 13:26)Udo schrieb:  Zumal erst die Immunität aufgehoben werden müsste um ermitteln zu können.

Die Immunität von BT-Abgeordneten ist eher eine Formsache. Die ist ganz schnell weg, wenn es zu Ermittlungen kommt. Bei Sebastian Edathy dauerte es genau sechs Tage. Wobei Edathy zwischenzeitlich sein Mandat niedergelegt hatte, aber das war nicht der Grund für die kurze Zeitspanne.  

Mit der Immunität von Diplomaten sieht es ein bisschen anders aus. Wer einen Diplomatenpass hat, kann sich ungestraft so ziemlich alles erlauben.
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#3

(03.05.2018, 14:22)messalina schrieb:  Wie geht es dem eigentlich? Man hört gar nichts mehr und Lueginsland sagt auch nichts dazu.

Aber die Immunität ist wirklich schnell weg, das hat man auch bei Frauke Petry gesehen und Linus Förster.

Schnell At
 Da müssen schon sehr starke Verdachtsmomente vorliegen bzw. die Staatsanwaltschaft will ein Ermittlungsverfahren einleiten. Ich bezog mich auf Ermittlungen bei einen Anfangsverdacht. Da geht nichts schnell.
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#4

(03.05.2018, 18:51)Udo schrieb:  Schnell At
 Da müssen schon sehr starke Verdachtsmomente vorliegen bzw. die Staatsanwaltschaft will ein Ermittlungsverfahren einleiten. Ich bezog mich auf Ermittlungen bei einen Anfangsverdacht. Da geht nichts schnell.

Doch, es geht genauso schnell. Es kommt nämlich nicht darauf an, ob die Staatsanwaltschaft will, sondern sie muss ein Ermittlungsverfahren einleiten, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt.

Zitat:Anfangsverdacht ist eine der Verdachtsstufen bei der Strafverfolgung in Deutschland. Bei Vorliegen eines Anfangsverdachts sind die Strafverfolgungsbehörden zur Aufnahme von Ermittlungen verpflichtet. Der Anfangsverdacht ist abzugrenzen vom hinreichenden (§ 170, § 203 StPO) sowie vom dringenden Tatverdacht (vgl. etwa § 112 Abs. 1 StPO).

Quelle: Wiki 
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#5

(03.05.2018, 14:22)messalina schrieb:  Wie geht es dem eigentlich? Man hört gar nichts mehr und Lueginsland sagt auch nichts dazu.

Warum sollte Lueginsland etwas dazu sagen? SIE haben ihm unterstellt, dass Sebastian Edathy ein Freund von Lueginsland ist, ohne auch nur den geringsten Nachweis für diese Behauptung zu erbringen. Der User Lueginsland hat Sie mehrfach aufgefordert, ihm zu zeigen, wo er sich als Freund von Edathy outet. Da Sie hier ganz offensichtlich Fake News verbreiten, fordere ich Sie hiermit auf, mit solchen Unterstellungen aufzuhören. Bei weiteren derartigen Unterstellungen wird Ihr Account auf Moderation durch den Admin gestellt. Alle Beiträge müssen dann erst durch den Admin freigegeben werden, bevor sie im Forum erscheinen. Und Freigaben gibt es dann nur einmal am Tag, Sie können sich also vorstellen, wie lustig es dann ist, wenn Ihre Beiträge erst Stunden später erscheinen.
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