24.04.2018, 18:38
(24.04.2018, 18:33)Lueginsland schrieb: Weshalb klagen nicht Sie?
Verfassungsbeschwerde kann von jeder natürlichen oder juristischen Person mit der Behauptung erhoben werden,
durch die deutsche öffentliche Gewalt in ihren Grundrechten verletzt zu sein.
Vorher aber den entsprechenden Rechtsweg vollständig ausschöpfen!
Schon. Aber um z.B. in einer Schule durch ein Kreuz im Klassenzimmer in der Ausübung meiner Religionsfreiheit behindert zu werden, muss ich entweder Schüler oder Lehrer sein. Ich muss persönlich betroffen sein, um vor dem BVerfG klagen zu können. Es reicht nicht, dass ich den Zustand, dass in jedem Klassenzimmer ein Kreuz hängt, unhaltbar finde. Es reicht auch nicht, dass ich früher mal Schüler war und damals das Kreuz im Klassenzimmer hing. Ich muss jetzt von der Grundrechtsverletzung betroffen sein, damit die Klage überhaupt angenommen wird. Und zwar beides gleichzeitig: Ich + jetzt.
Und dann hat sich das gleich mit "jeder natürlichen oder juristischen Person". Wenn nämlich nur die unmittelbar und direkt Betroffenen ein Klagerecht haben, dann sind schon mal im Vorfeld mindestens 80 %, wenn nicht 90, von allen potentiellen Klägern weg. Dabei sähe man die Kritikpunkte von außen, also als Nichtbetroffener, oft besser und deutlicher. Als Betroffener steckt man meist so tief im System, dass man noch ganz andere Probleme damit hat.