05.04.2018, 13:59
Ein neues Polizeigesetz erweitert wohl die Befugnisse der Polizei.
Diese soll nicht erst bei konkreter Gefahr, sondern bereits bei der Wahrscheinlichkeit einer "Schutzgutverletzung" Maßnahmen ergreifen können.
Und nicht zu überlesen, der richterliche Vorbehalt ist im Gesetz für etliche Maßnahmen vorgesehen!
Das entzieht der "messalinischen" Vorbeugehaft aus nationalsozialistischem Unrechtempfinden schon gleich den Boden.
Jedoch hat Bundesverfassungsgericht bereits positiv für präventive Polizeimaßnahmen bei „drohender Gefahr“ (Datenerhebung-, verarbeitung) geurteilt
und das neue PG geht nun einen Schritt weiter.
Das Urteil betraf Terrorismusbekämpfung und Überwachung bekannter Gefährder.
Und was ergänzenden Einsatz von techn. Hilfsmitteln, Drohnen, Bodycams anbelangt,
hinkt die Polizei eh immer mehrere Schritte hinter den „Kunden“ zurück.
Diese soll nicht erst bei konkreter Gefahr, sondern bereits bei der Wahrscheinlichkeit einer "Schutzgutverletzung" Maßnahmen ergreifen können.
Und nicht zu überlesen, der richterliche Vorbehalt ist im Gesetz für etliche Maßnahmen vorgesehen!
Das entzieht der "messalinischen" Vorbeugehaft aus nationalsozialistischem Unrechtempfinden schon gleich den Boden.
Jedoch hat Bundesverfassungsgericht bereits positiv für präventive Polizeimaßnahmen bei „drohender Gefahr“ (Datenerhebung-, verarbeitung) geurteilt
und das neue PG geht nun einen Schritt weiter.
Das Urteil betraf Terrorismusbekämpfung und Überwachung bekannter Gefährder.
Und was ergänzenden Einsatz von techn. Hilfsmitteln, Drohnen, Bodycams anbelangt,
hinkt die Polizei eh immer mehrere Schritte hinter den „Kunden“ zurück.