03.04.2018, 13:51
(03.04.2018, 13:46)messalina schrieb: Das wird dauern, und wenn dann doch ein Rückzahlungsbescheid kommt, wird die Stadt bestimmt in mehreren Instanzen dagegen klagen. Und in der ganzen Zeit wird es keinen Kündigungsgrund für Frau Nölke-Schaufler geben.
Unsinn
Sie hat ihre Dienstaufsichtpflicht verletzt. Ob ein Schaden entstanden ist oder nicht, ist unwichtig. Der Antrag wurde zu spät eingereicht.
Keine Angst
Das Geld müssen die Kinderbetreungsstätten nicht zurück zahlen. Sie können weiterhin auch mit den Geld ,die Kinder von Menschen mit Deutscher Nationalität und von Kindern nicht Deutscher Nationaltät betreuen.