17.03.2018, 13:58
Zitat:Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV), geschlossen zwischen deutschen Bundesländern, regelt die Beitragshöhe (§ 8) und die Verteilung der Mittel (§§ 9 und 10) auf Grundlage der Empfehlungen der dazu am 20. Februar 1975 eingesetzten unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) auf Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBeitrStV).
Im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag ist in § 8 der monatliche Beitrag festgesetzt. Dieser beträgt derzeit 17,50 Euro.
Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Rundfunk...atsvertrag
Ob die Zwangsabgabe über die Steuer verschmiert wird (Dänemark) oder als verdeckte Zwecksteuer im Mäntelchen einer „Gebühr“ erhoben wird, ist im Resultat Wumpe. In beiden Fällen kann der Staat erheblich Einfluß nehmen.
Martin