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AfD plant ihren Bundesparteitag in Augsburg
#91

(08.06.2018, 10:18)Klartexter schrieb:  Ach da schau her, .....
...., die Wähler der AfD werden Sie und Ihre Frau doch mit Freuden aufnehmen. Ironie

Wieso plötzlich Ironie, Chef?
Der eine Vogelschisser hier ist doch sicherlich geschmeichelt, wenn noch ein Pfeifenkopf bei ihm rumhängt!
Seine Frau ist sicherlich bereit, zusätzlichen Vogelschiss weg zu putzen!
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#92

Ich hoffe mal, alle die sich so übers Drei Mohren begeistern, haben schon mal Art. 3 Abs. 3 GG  gelesen. Falls nicht, hier bitteschön:

Zitat:3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
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#93

Sowas gilt nicht für AfDler.... Innocent
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#94

"Das Ziel heiligt die Mittel", so handhaben es manche hier. Gut das es die AfD gibt, da fällt es richtig schwer Skandale unter den Tisch zu kehren.
Die Machthaberin im Land hat so viele Günstlinge, dass auch jetzt ihr Posten noch nicht wirklich in Gefahr gerät. Äußerst bedenkliche Zustände, eine Farce.
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#95

(08.06.2018, 13:23)PuK schrieb:  Ich hoffe mal, alle die sich so übers Drei Mohren begeistern, haben schon mal Art. 3 Abs. 3 GG  gelesen. Falls nicht, hier bitteschön:

Schon, ja.
Viele AfDler vertreten aber ideologische Ansichten, welche nicht im Einklang mit dem GG sind. Dagegen muss man sich meiner Meinung nach wehren. Ich geh sogar noch weiter: Ich will Gauland und Co. gar nicht in meiner Stadt haben.
Außerdem darf das Steigenberger als Privatunternehmne doch Geschäfte machen, mit wem es will, oder? Begründen darf es die Absage halt nicht mit den Elementen des Art 3GG.
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#96

(08.06.2018, 13:23)PuK schrieb:  Ich hoffe mal, alle die sich so übers Drei Mohren begeistern, haben schon mal Art. 3 Abs. 3 GG  gelesen. Falls nicht, hier bitteschön:

Und jetzt lies bitte noch, ganz entspannt, den § 130 BGB sog. Einzelnorm.

Unabhängig davon, ´s 3Mohren begeistert mich nicht = isch mr z´deier. Kann auch nicht, den kleinen Finger gespreizt, essen!
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#97

(08.06.2018, 13:35)Don Cat schrieb:  Schon, ja.
Viele AfDler vertreten aber ideologische Ansichten, welche nicht im Einklang mit dem GG sind. Dagegen muss man sich meiner Meinung nach wehren. Ich geh sogar noch weiter: Ich will Gauland und Co. gar nicht in meiner Stadt haben.
Außerdem darf das Steigenberger als Privatunternehmne doch Geschäfte machen, mit wem es will, oder? Begründen darf es die Absage halt nicht mit den Elementen des Art 3GG.

Dass The Who sich schwer taten, auf Tour Hotelzimmer zu bekommen, nachdem sie in einem ein paar Feuerlöscher entleert und dann einen fremden Lincoln Continental im Pool versenkt hatten, ist verständlich. Da lagen die Gründe in der Person (in dem Fall wohl insbesondere in der von Keith Moon). 

Aber sonst haben sie ja nichts oder nicht viel in der Hand.  

Zitat:Die Aufnahme sei herzlich gewesen, sagt Weber. Da habe es nahegelegen, für seinen nächsten Aufenthalt in Augsburg erneut im „Drei Mohren“ zu buchen.

(aus dem Welt-Link von Klartexter oben)

Das Problem liegt ein bisschen woanders. Die Grundrechte am Anfang des Grundgesetzes sind eigentlich Abwehrrechte des Bürgers gegen des Staat (s. dazu dieses PDF ) und gelten erst mal nur in diesem Verhältnis. ("Unverletzlichkeit der Wohnung" z.B. Ein Privater darf sowieso nicht in die Wohnung eines anderen eindringen. Sonst begeht er mindestens Hausfriedensbruch, und dieser und der Einbruch sind im StGB geregelt. Das kann sich also nur darauf beziehen, dass die Polizei nicht mal eben in die Wohnung eindringen darf, um prophylaktisch nachzusehen, ob da drin alles mit rechten Dingen zugeht.) 

Ob die Grundrechte auf einen privatrechtlichen Vertrag angewendet werden können, entscheidet sich immer am Einzelfall, ob sie also nicht nur Fall 1 aus dem obigen PDF gelten, sondern auch im Fall 5. Für Bewerbungen auf Jobs ist das weitgehend höchstrichterlich geklärt, dass man jemanden z.B. nicht wegen seiner Religion nicht einstellen darf. "Weitgehend", weil es z.B. kirchlichen Organisationen möglich ist, nur Mitglieder der eigenen Konfession einzustellen oder andere abzulehnen, weil sie keine Religion haben. Und das gilt auch für reine Verwaltungs- oder Hausmeisterjobs, die garantiert nichts mit dem religiösen Auftreten von Organisationen wie Diakonie oder Caritas zu tun haben. Es gäbe also auch da durchaus noch Handlungsbedarf.

Ich denke jedenfalls, dass Gauland problemlos durchkommen würde, wenn er eine einstweilige Verfügung beantragte. Ob der Aufenthalt in einem Hotel, in das man sich hineinklagen musste, dann besonders angenehm ist, ist eine andere Frage. Aber das gehört mal dringend klargestellt, dass diese Begründung nicht funktioniert. Und die Partei ist nicht nur nicht verboten, sie ist auch mit 92 Sitzen im Bundestag vertreten. 

Das einzige, was Steigenberger/Drei Mohren wohl geltend machen könnte, ist ein angenommener Umsatzverlust, weil sie bei einer Beherbergung Gaulands nachher mit dem Boykott von anderen Gästen rechnen müssten. Aber das wird nicht reichen, denn spekulieren kann man viel, und reine Spekulation ist kein valides Argument vor Gericht.
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#98

(08.06.2018, 14:19)Lueginsland schrieb:  Und jetzt lies bitte noch, ganz entspannt, den § 130 BGB sog. Einzelnorm.
Unabhängig davon, ´s 3Mohren begeistert mich nicht = isch mr z´deier. Kann auch nicht, den kleinen Finger gespreizt, essen!

S. auch dazu meinen Beitrag hier drüber, insbesondere das dort verlinkte PDF. 

Ich hab da mal mit meiner damaligen Freundin übernachtet. Einfach, weil wir sehen wollten, wie man denn im besten Hotel am Platz so wohnt. Naja, man konnte eigentlich nichts daran aussetzen. Aber sooo toll, dass es den Preis wert gewesen wäre, war es lange nicht.
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#99

Prinzipiell hat ein Hotel das Recht ein Hausverbot ohne jedwede Begründung auszuspechen, das gilt aber nicht für den Fall das eine Buchung schon angenommen wurde,
dann erst für die Zukunft.
Sprich das Unternehmen muss es von vornheein schon verweigern.

BGH -Urteil im Fall Vogt!
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(08.06.2018, 14:45)PuK schrieb:  Das einzige, was Steigenberger/Drei Mohren wohl geltend machen könnte, ist ein angenommener Umsatzverlust, weil sie bei einer Beherbergung Gaulands nachher mit dem Boykott von anderen Gästen rechnen müssten. Aber das wird nicht reichen, denn spekulieren kann man viel, und reine Spekulation ist kein valides Argument vor Gericht.

Darf denn das Hotel nicht Willkür walten lassen ähnlich wie ein Türsteher, etwa so: 'Ihre Nase ist mir zu krumm; Sie sehen aus wie Vogelsch - sch - sch - scheuche; Hundekrawatten gehen hier gar nicht und vor allem nicht rein."

Das Dumme ist, daß so ein Hotel nur die Wahl zwischen zwei unangenehmen Möglichkeiten hat: Geschäftsschädigung durch  Beherbergung und das gleiche durch Nichtbeherbergung; und das Oberdumme ist, daß sich die AfD als Märtyrer darstellen kann und Honig daraus zieht. Für ihre bisherigen Wähler ist das ein 'Jetzt-erst-recht'-Effekt.
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