23.12.2017, 12:43
(23.12.2017, 12:07)PuK schrieb: Das solte der gar nicht können dürfen, nicht mehr. "Jahrzehntealte Patente" auf ein Medikament, das sollte es nicht geben.
Patentschutz wird für bis zu 20 Jahren gewährt; bei
Zitat:...Patenten auf Wirkstoffe oder Wirkstoffzusammensetzungen eines Arzneimittels oder Pflanzenschutzmittels besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Schutzdauer durch ein Ergänzendes Schutzzertifikat um bis zu fünf Jahre verlängern zu lassen und noch einmal um maximal weitere sechs Monate bei anerkannten Studien über Kinderarzneimittel ("pädiatrische Verlängerungen").
Die Zertifikatsanmeldung muss innerhalb von sechs Monaten nach Zulassung des entsprechenden Arzneimittels oder Pflanzenschutzmittels in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Wenn ein Grundpatent zum Zeitpunkt der Zulassung noch nicht erteilt war, muss der Antrag spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Erteilung des Grundpatents beim DPMA eingehen. Wird ein ergänzendes Schutzzertifikat erteilt, schließt sich die Laufzeit des Zertifikats unmittelbar an die Höchstlaufzeit des Grundpatents (20 Jahre) an.
https://www.dpma.de/patente/pruefung_ert...ex.html#a9