Natürlich verleugnet keiner, auch ich nicht, den Forschungsaufwand, der hinter neuen Medikamenten steckt. Diese Arbeit soll sich lohnen und muss sich auch lohnen, sonst macht sie keiner.
Was allerdings in den USA traditionell völlig und bei uns immer mehr in den Hintergrund tritt, ist das soziale Verpflichtungselement, dass jedem Eigentum innewohnt oder ihm jedenfalls bei uns verfassungsmäßig innewohnen sollte.
Zitat:Art 14 Abs. 2 GG: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Art. 158 BayVerf: Eigentum verpflichtet gegenüber der Gesamtheit. Offenbarer Mißbrauch des Eigentums- oder Besitzrechts genießt keinen Rechtsschutz.
Wie das gehen bzw. nicht gehen kann, ist in dem oben verlinkten n-tv-Artikel sogar implizit enthalten.
Zitat:US-Hedgefonds-Manager Martin Shkreli, der inzwischen wegen Anlegerbetrug verurteilt wurde, hat das perfide Geschäftsmodell perfektioniert: Er kaufte die jahrzehntealten Patente an einem Aids-Medikament auf und erhöhte den Preis um 5000 Prozent. Das brachte ihm den Titel "meistgehasster Mann Amerikas" ein.
Das solte der gar nicht können dürfen, nicht mehr. "Jahrzehntealte Patente" auf ein Medikament, das sollte es nicht geben. Natürlich muss man den Leuten Zeit geben, mit ihrer Erfindung Geld zu verdienen. Und bei einer Krankheit wie speziell dieser, die extrem selten ist, muss dann der Preis hoch sein, weil Gewinn in dem Fall nicht über die Masse gemacht werden kann. Aber mit zehn oder maximal 15 Jahren sollte es dann gut sein. Dann sollten Patente auf Arzneien ablaufen und auch nicht mehr verlängerbar sein, so dass das Medikament Allgemeingut wird.
Man muss einfach einen Ausgleich finden zwischen berechtigtem Gewinnstreben einerseits und Allgemeininteressen andererseits. Wir haben das Glück, dass er bei uns schon in den Verfassungen angelegt ist. Wir haben das Pech, dass viel zu wenig von diesen verfassungsmäßigen Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird. Art. 14 GG geht nämlich noch weiter:
Zitat:Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
Gebrauch gemacht wird davon leider hauptsächlich beim Bau von Autobahnen oder Bahnlinien. Eigentlich betrifft der Artikel viel mehr.