14.12.2017, 12:16
(14.12.2017, 10:08)Klartexter schrieb: Die Rechtslage gibt hier ja bisher keine Möglichkeit des einschreitens, Martin. Deshalb hat der Zentralrat der Juden ja eine Änderung der bestehenden Gesetze verlangt. Strafbar wäre die Handlung nur, wenn es die Flagge der Botschaft oder des Konsulats wäre, eigene mitgebrachte Fahnen fallen nicht darunter.
Das öffentliche Verbrennen von Fahnen mit dem - wie in den Fernsehbildern schön zu sehen - vorherigen Übergießen derselben mit Brandbeschleunigern sollte sich doch problemlos als Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung deklarieren lassen.
Man versuche mal auf einem öffentlichen Platz, z.B. am Kö, mit Papier, Spiritus und ein paar Holzscheiten ein gemütliches Feuerchen zu entfachen, um sich Füße und Hände wärmen zu können ... wetten, dass innerhalb von 10 Min. ein Streifenwagen mit tatü tata anrauscht.