28.11.2017, 11:17
(28.11.2017, 10:12)Kreti u. Plethi schrieb: Wie berichtet wird tun das Schleckers schon von selbst und das kann, wie desöfteren geschehen, durchaus auch in die Hose gehen mit einem erhöhten Strafmaß.
Solche Berufungen sind für Angeklage immer mit Vorsicht zu genießen, wobei ich es ihnen in diesem Fall durchaus gönnen würde.
Schl. haben wohl das gute Recht der Berufung,
vom Staatsanwalt ist es nach meiner Meinung zu erwarten,
da das Strafmaß als der Tat nicht angemessen erscheint.