28.11.2017, 10:12
(28.11.2017, 09:49)Lueginsland schrieb: Ein Staatsanwalt wird wohl bei der Untersuchung einer vermuteten Straftat Für und Wider untersuchen.
Denn er sollte eigentlich bei einem Bürger zunächst dessen Unschuld vermuten und kann dabei das Gegenteil feststellen.
Im vorliegenden Fall sah er ausreichend Grund für eine Anklage.
Jetzt sollte er im Interesse der Öffentlichkeit und wird hoffentlich auch, das gesprochene Urteil auf Angemessenheit überprüfen!
Wie berichtet wird tun das Schleckers schon von selbst und das kann, wie desöfteren geschehen, durchaus auch in die Hose gehen mit einem erhöhten Strafmaß.
Solche Berufungen sind für Angeklage immer mit Vorsicht zu genießen, wobei ich es ihnen in diesem Fall durchaus gönnen würde.