28.11.2017, 09:49
(28.11.2017, 09:06)Kreti u. Plethi schrieb: Mag sein, kommt mir persönlich auch etwas sehr milde vor, nur ist das aus gutem Grund nicht unsere Aufgabe sondern die der Gewaltenteilung im speziellen des Gesetzgebers.
Der ist ja schließlich auch nicht perfekt und es dümpeln da noch einige Dinge herum die schon längst geändert gehören.
Ein Staatsanwalt wird wohl bei der Untersuchung einer vermuteten Straftat Für und Wider untersuchen.
Denn er sollte eigentlich bei einem Bürger zunächst dessen Unschuld vermuten und kann dabei das Gegenteil feststellen.
Im vorliegenden Fall sah er ausreichend Grund für eine Anklage.
Jetzt sollte er im Interesse der Öffentlichkeit und wird hoffentlich auch, das gesprochene Urteil auf Angemessenheit überprüfen!