28.11.2017, 08:54
(28.11.2017, 08:47)Kreti u. Plethi schrieb: Hm, hatte der Gerichtssprecher nicht darauf hingeiwesen woher die unterschiedlichen Strafmaße stammen?
Beim Anton ging es um niedrigere Summen und eine Straftat bei den Kindern um höhere und mehrere Delikte.
Natürlich gibt es Fehlurteile nur mit dem Willen des Volkes wäre ich verdammt vorsichtig, im Namen des Volkes ist da schon was ganz anderes.
Dem "Volk" sind nämlich sämtliche Fakten und Zusammenhänge nicht bekannt und genau die versucht ja ein Gericht herauszuarbeiten sowie anhand der Gesetzeslage und zwar individuell zu be-und verurteilen.
Dem Gericht ist wohl kein Vorwurf zu machen, das hat sich sicher an das Gesetz gehalten. Doch dieses Beispiel zeigt auch, dass die Gesetze mitunter einer Überarbeitung bedürfen. Eine Bewährungsstrafe bekommt man m. W. auch schon für wiederholtes Schwarzfahren. Die gleiche Strafe gibt es offenbar, wenn man Millionen aus der Insolvenzmasse hinterzieht und zehntausende Angestellte auf die Straße setzt. Finde ich nicht richtig.
Martin