27.11.2017, 21:31
(27.11.2017, 20:48)leopold schrieb: Ich habe nur gefragt. Aber wenn der Staatsanwalt nach geltendem Recht arbeitet und alles einbezieht, wozu braucht's dann noch einen Richter?
Vielleicht weil es der Instanz von Unabhängigkeit bedarf?
Geschichtlich müssten wir vllt. Beide näher einsteigen.
Dass es auch immer wieder zu Fehlurteilen kommt, ist Ihnen sicherlich auch bekannt.
Meines Erachtens das aller größte Argument gegen eine Todesstrafe!
Ein Fehlurteil im Fall Schl. ist/wäre "nur" ein Vertrauensverlust an eine Gerechtigkeit im landläufigen Sinn.