23.11.2017, 10:40
(23.11.2017, 10:34)Martin schrieb: Mit der Einstufung zum "hohen Feiertag", von denen es nur zwei gibt, wollte der Gesetzgeber die Relevanz und Bedeutung dieser Feiertage hervorheben.
Die Zuschläge sind nur eine Ausprägung dieses Umstands.
Martin
zumindest im Bundesland unseres sehr geschätzten bbuchsky gibt es diese 8
- Neujahr
- Ostersonntag und Ostermontag
- 1. Mai
- Pfingstsonntag und Pfingstmontag
- 1. und 2. Weihnachsfeiertag