20.02.2018, 10:13
(19.02.2018, 20:07)SilverSurfer schrieb: http://www.mv-recht.de/artikel/156/anwen...nwachsendeDeswegen schrieb ich ja "ich" würde sie nicht mehr als Jugendliche betrachten wollen.
"Auch Heranwachsende, also junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren, können noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Auch wenn sie volljährig sind und demnach grundsätzlich als strafrechtlich voll verantwortlich gelten, befinden sich doch viele Menschen dieser Altersgruppe noch in einer Übergangsphase."
Die Möglichkeit nach Jugenstrafrecht verurteilt zu werden geht eben nur bis 21, somit dürften die 22 jährigen draußen sein.