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Versorger schalten 330.000 Haushalten den Strom ab
#41

(23.10.2017, 13:57)PuK schrieb:  Das ist halt nun mal ein Grundrecht, das in der Verfassung steht.

Ich wundere mich, dass Hartz IV noch existiert. Das ist in so vielerlei Hinsicht eklatant verfassungswidrig, dass das BVerfG es schön längst kassiert haben müsste. Das Problem ist, dass Hartz IV in den Verfassungsklagen, von denen ich lese, immer von der falschen Seite angegangen wird. Es geht immer um Teilaspekte, die völlig unwichtig sind. Man müsste das grundsätzlich in Frage stellen, dann könnten die Verfassungsrichter gar nicht umhin, den Quatsch für ungültig zu erklären. Aber das geht halt nun mal nicht, dass man Hartz IV im Gesamten angreift als Bürger. Weil man immer persönlich betroffen sein muss, wenn man vor das Verfassungsgericht will. Und betroffen ist man in der Praxis nie vom Gesetzeswerk im Gesamten, sondern nur in einzelnen Aspekten.

Man kann also gegen die Höhe des Regelsatzes klagen. Aber nicht darauf, dass das ganze System verfassungsrechtlich überprüft und dann natürlich abgeschafft und durch den vorigen Zustand ersetzt wird. Das ist nicht möglich.

In gewisser Weise hast du Recht, in gewisser Weise nicht.

Die ganze AG-II Gesetzgebung ist geeignet, Art.1 zu widersprechen. So weit, so Gehöft.

Du magst es für ein Menschenrecht halten, sich selber jeder Würde zu entledigen, indem man ungehemmt der eigenen Sucht oder Fixierung nachgibt. Regelmäßig zu Lasten Dritter, der Staatskasse und dem Aspekt der solidarischen Gesundheitsfürsorge, falls man geneigt ist, diese elende Lobbyhochburg noch so zu benennen.

Ich halte es für mein Recht auf Würde, anderen ihren Weg in die Würdelosigkeit nicht zu finanzieren.

Allein darum geht es doch. Die immer wieder besungene Kinderarmut steht auf dem gleichen Fundament. Eltern, die schon mit ihrer eigenen Existenz komplett überfordert sind, die ihre Aufgaben nicht wahrnehmen und systematisch ihre Kinder vernachlässigen, sind diejenigen, die arme Kinder haben.
Ob denen durch eine Verdoppelung der Bezüge geholfen wäre, steht mindestens in Zweifel.
Könnte auch sein, dass der Papa dann von "Faxe" wieder zu "KöPi" wechselt, die Tabakbomben gegen Markenzigarretten tauscht.
#42

(23.10.2017, 14:35)bbuchsky schrieb:  Die ganze AG-II Gesetzgebung ist geeignet, Art.1 zu widersprechen. So weit, so Gehöft.

Willst du dich nicht lieber hinlegen? Wäre vielleicht ganz gut, du scheinst dir irgendwas eingefangen zu haben. Es wird ja auch Herbst draußen.

Es ging um den Art. 13 .
#43

(23.10.2017, 14:35)bbuchsky schrieb:  Du magst es für ein Menschenrecht halten, sich selber jeder Würde zu entledigen, indem man ungehemmt der eigenen Sucht oder Fixierung nachgibt. Regelmäßig zu Lasten Dritter, der Staatskasse und dem Aspekt der solidarischen Gesundheitsfürsorge, falls man geneigt ist, diese elende Lobbyhochburg noch so zu benennen.

Ich halte es für mein Recht auf Würde, anderen ihren Weg in die Würdelosigkeit nicht zu finanzieren.

Also ich halte das für zu pauschal, allen Hartzies Suchtprobleme zu unterstellen. Gut, wenn man in ein Haus mit 20 verplombten Stromzählern geht und alle sind Hartzies, dann mag der Eindruck entstehen. Aber wenn in dem Haus nochmal 20 wohnen, die auch Hartzies sind, deren Stromzähler aber nicht verplombt sind, dann fallen die niemandem auf. Die Alleinerziehenden hatten wir schon. Dann kommen sicher noch Rentner dazu, ebenso irgendwelche Kranke und Behinderte (keine Suchtkranken!).

Martin
#44

(23.10.2017, 13:57)PuK schrieb:  Das ist halt nun mal ein Grundrecht, das in der Verfassung steht.

Ich wundere mich, dass Hartz IV noch existiert. Das ist in so vielerlei Hinsicht eklatant verfassungswidrig, dass das BVerfG es schön längst kassiert haben müsste. Das Problem ist, dass Hartz IV in den Verfassungsklagen, von denen ich lese, immer von der falschen Seite angegangen wird. Es geht immer um Teilaspekte, die völlig unwichtig sind. Man müsste das grundsätzlich in Frage stellen, dann könnten die Verfassungsrichter gar nicht umhin, den Quatsch für ungültig zu erklären. Aber das geht halt nun mal nicht, dass man Hartz IV im Gesamten angreift als Bürger. Weil man immer persönlich betroffen sein muss, wenn man vor das Verfassungsgericht will. Und betroffen ist man in der Praxis nie vom Gesetzeswerk im Gesamten, sondern nur in einzelnen Aspekten.

Man kann also gegen die Höhe des Regelsatzes klagen. Aber nicht darauf, dass das ganze System verfassungsrechtlich überprüft und dann natürlich abgeschafft und durch den vorigen Zustand ersetzt wird. Das ist nicht möglich.

Warum hat denn noch keiner gegen einen Wohnungsbesuch Klage eingereicht? Ist doch ne Einzelmaßnahme.
#45

(23.10.2017, 14:55)Martin schrieb:  Gut, wenn man in ein Haus mit 20 verplombten Stromzählern geht und alle sind Hartzies, dann ...

… dann bist du auch einer, Martin. Zähler (außer Zwischenzähler) sind immer verplombt. Wenn es deiner nicht ist, solltest du mal kontrollieren, ob nicht dein Nachbar 'ne Leitung zu sich rübergelegt hat.
#46

(23.10.2017, 15:54)Der Seher schrieb:  Warum hat denn noch keiner gegen einen Wohnungsbesuch Klage eingereicht? Ist doch ne Einzelmaßnahme.

Urteile dazu gibt es schon . Wie es mit der Allgemeingültigkeit aussieht, sollte jemand mit juristischem Fachwissen beurteilen.

Martin
#47

(23.10.2017, 16:14)Lumpensammler schrieb:  … dann bist du auch einer, Martin. Zähler (außer Zwischenzähler) sind immer verplombt. Wenn es deiner nicht ist, solltest du mal kontrollieren, ob nicht dein Nachbar 'ne Leitung zu sich rübergelegt hat.

Wir hatten in der Tat besonders "geschickte" Mieter, die sich an eine der Kellerverteilungsdosen angeschlossen und ein 3x1,5mm² Kabel vom DG an der Fassade herab genutzt haben. Das waren echt lästige Leute.......übrigens genau die Sorte, von der ich schon schrieb. Dauertrunken, mittags aufstehen und bis in die späte Nacht Radau mit anderen Alkis. "Wir haben keinen Strom, das läuft über Batterie"......
Ich war einigermaßen froh, an meiner Seite einen 2,05 m Preisboxer aus dem Kosovo gehabt zu haben. 3 Mal Notwehr, 3 Mal Krankenhaus.

Diese Leute rauszubekommen, hat jeweils Monate gedauert, und in der Zeit gab es selten einen Tag, wo es keinen Ärger gab. Und die Wohnung musste komplett saniert werden, Türen, Böden, Fenster, Bad, Küche.
#48

(23.10.2017, 16:41)bbuchsky schrieb:  Wir hatten in der Tat besonders "geschickte" Mieter, die sich an eine der Kellerverteilungsdosen angeschlossen und ein 3x1,5mm² Kabel vom DG an der Fassade herab genutzt haben. Das waren echt lästige Leute.......übrigens genau die Sorte, von der ich schon schrieb. Dauertrunken, mittags aufstehen und bis in die späte Nacht Radau mit anderen Alkis. "Wir haben keinen Strom, das läuft über Batterie"......
Ich war einigermaßen froh, an meiner Seite einen 2,05 m Preisboxer aus dem Kosovo gehabt zu haben. 3 Mal Notwehr, 3 Mal Krankenhaus.

Diese Leute rauszubekommen, hat jeweils Monate gedauert, und in der Zeit gab es selten einen Tag, wo es keinen Ärger gab. Und die Wohnung musste komplett saniert werden, Türen, Böden, Fenster, Bad, Küche.

Da braucht man keinen Kriegseinsatz bei der Bundeswehr, wenn man solche Nachbar hat.
Na Gottseidank können sich solche Exclamation  die Miete in meinem Wohnung nicht leisten. Rauch
#49

(23.10.2017, 18:32)TomPaul schrieb:  Da braucht man keinen Kriegseinsatz bei der Bundeswehr, wenn man solche Nachbar hat.
Na Gottseidank können sich solche Exclamation  die Miete in meinem Wohnung nicht leisten. Rauch

Den Gipfel dieser menschlichen Abgründe hatte noch unter der Prä-Schröder-Sozialgesetzgebung allerdings ein mietrückständiger Grieche erreicht.
Das war noch vor der Zeit beim BU, als ich noch im ursprünglich erlernten Beruf tätig war. Nur zufällig war ich zur richtigen Zeit in einem Mietshaus der durchaus gehobenen Kathegorie tätig und musste im Keller das Wasser absperren. Beim Öffnen der Kellertür roch ich eine sehr hohe Gaskonzentration und hörte ein Pfeifen. Hätte ich das Licht angemacht, hätte man neu bauen können. So hatte mein Azubi die Aufgabe, den Abgang zu sichern, ich bin runter und habe nach Absperren der HAE (Hauptabsperreinrichtung) die erreichbaren Fenster des Kellers geöffnet.
Dann haben wir die Lichtschächte draussen gesichert, damit kein Passant da eine Kippe reinschnippt und sowohl Stadtwerke als auch Polizei gerufen.
Wir haben noch mitgeholfen, die Ursache zu suchen und entdeckt, dass an mehreren Stellen kleine Löcher in die CU-Gas-Verteilungsleitungen geschlagen worden waren.
Es stellte sich heraus, dass ein Grieche mit Hammer und Stahlstift die Lecks verursacht hatte, weil ihm die Wohnung wegen Mietrückstands gekündigt worden war. Das hätte auch wenigstens 28 Tote fordern können.

Seitdem habe ich Kunden empfohlen, die Verteilungsleitungen im Keller von Mietshäusern mit Stahlrohren auszuführen, damit man wenigstens ein wenig mehr Aufwand betreiben muss, um ein Haus warm abzureißen.
#50

(23.10.2017, 15:54)Der Seher schrieb:  Warum hat denn noch keiner gegen einen Wohnungsbesuch Klage eingereicht? Ist doch ne Einzelmaßnahme.

Weil die betroffenen Leute schlicht kein Geld für Prozesse haben. Man bekommt zwar vielleicht Prozesskostenbeihilfe beim Rechtspfleger, aber man muss ihm vorher darlegen, wofür genau. Dann entscheidet er, und man bekommt sie oder eben nicht. Aus eigener Tasche kann man das nicht bezahlen, denn die wurde einem ja vorher vom Hartz-IV-System gründlich geleert.

Und das wird immer schwieriger, je höher die Instanz wird.

Zitat:Sie haben doch jetzt schon in drei Instanzen verloren, und jetzt wollen Sie auch noch vors Bundesverfassungsgericht. Das geht nun wirklich nicht mehr.

Auf diese schäbige und billige Weise schützt das verfassungswidrige Hartz-IV-System sich selbst vor seiner längst fälligen Abschaffung. Es hätte niemals eingeführt werden dürfen, wenn die damalige Regierung auch nur einen Funken Respekt für die Verfassung gehabt hätte, das ist der Punkt.

Nebenbei... Wieso heißen Sie eigentlich "Der Seher"? Ich habe eher den Eindruck, Sie sollten mal wieder zum Optiker gehen oder sich wenigstens die Brille putzen. Yes
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