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EU-Richtlinie gegen Tachomanipulation
#1

Zitat:Automobilhersteller sind seit September europaweit dazu verpflichtet, die Integrität von Kilometerständen sicherzustellen. Das Zurückdrehen des Tachos soll danach nicht mehr so einfach möglich sein.

Quelle: https://www.heise.de/ct/ausgabe/2017-21-...37580.html 

„Wow“ dachte ich bei dieser Schlagzeile, die EU tut endlich mal was für den Verbraucher und unterbindet die seit Jahrzehnten vom ADAC angeprangerte Praxis der Tachomanipulation.

Ich naiver Narr! Tatsächlich geht es um den Schutz des Herstellers, der bis zu Kilometerstand von 160.000 für die Einhaltung der Abgaswerte verantwortlich ist. Wird nun am Tacho geschraubt und die Abgaswerte stimmen nicht, dann wäre der Hersteller in der Haftung. Durch diese Richtlinie ist nun sichergestellt, dass ein Käufer, der ein KFZ erwirbt, bei nicht passenden Abgaswerten die Betriebserlaubnis für sein KFZ verliert. Der Hersteller ist fein raus. Danke EU, mieser Saftladen.

Martin
#2

Hier ist die EU-Richtlinie im Wortlaut. 
[/url]
 
Zitat:über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission sowie der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission
[url=http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32017R1151&from=DE] 
Genau das ist der Schwerpunkt der Richtlinie.

Da braucht man kein Geld bei Heise bezahlen, wenn sie über Tacho reden. Innocent
#3

(02.10.2017, 21:12)Martin schrieb:  „Wow“ dachte ich bei dieser Schlagzeile, die EU tut endlich mal was für den Verbraucher und unterbindet die seit Jahrzehnten vom ADAC angeprangerte Praxis der Tachomanipulation.

Ich naiver Narr! Tatsächlich geht es um den Schutz des Herstellers, der bis zu Kilometerstand von 160.000 für die Einhaltung der Abgaswerte verantwortlich ist. Wird nun am Tacho geschraubt und die Abgaswerte stimmen nicht, dann wäre der Hersteller in der Haftung. Durch diese Richtlinie ist nun sichergestellt, dass ein Käufer, der ein KFZ erwirbt, bei nicht passenden Abgaswerten die Betriebserlaubnis für sein KFZ verliert. Der Hersteller ist fein raus. Danke EU, mieser Saftladen.

Martin

Von Ihren Schauergeschichten steht im lesbaren Teil aber gar nichts. Im Gegenteil, die EU macht den Tacho sicher und das ist gut so.
#4

(03.10.2017, 09:26)TomPaul schrieb:  Da braucht man kein Geld bei Heise bezahlen, wenn sie über Tacho reden. Innocent

Die C't habe ich eh als Printausgabe mit vollständigem Artikel hier. Habe auf die Schnelle gar nicht gesehen, dass das ein kostenpflichtiger Online-Artikel ist. Das Geld müsste man trotzdem bezahlen, wenn man die Hintergründe dieser Richtlinie erfahren will. Diese dürften nicht auf den EU-Seiten nachzulesen sein...

Martin
#5

(03.10.2017, 09:39)Martin schrieb:  Die C't habe ich eh als Printausgabe mit vollständigem Artikel hier.

Du meinst schon dieses ehemals ehrgeizige, jetzt zum Mainstream verkommene Magazin, wo einer der Redakteure bereits zu dämlich ist zum Online-Kauf einer Briefmarke, wie er im Editorial der letzten Ausgabe eindrucksvoll bewiesen hat?

Kein Wunder, wenn du daher dein "Wissen" beziehst…
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