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Karlsruhe stellt Rundfunkbeitrag auf Prüfstand
#29

(30.09.2017, 21:32)Martin schrieb:  Da kann das ÖR ausnahmsweise nichts für. Das haben die Privaten so eingeklagt, weil eine Art „Videothek“ im Internet über die Grundversorgung hinausgeht und in direkter Konkurrenz zu privaten Anbietern steht - laienhaft ausgedrückt, im I-Net lassen sich sicher die entsprechenden Urteile finden.

Ich kenne das. Ich halte das aber für ziemlich krasse Fehlurteile.

Das ist aber auch nicht leicht und deshalb darf man da Meinungen haben trotz Urteilen. Denn es handelt sich ja im Grunde um eine zweckgebundene Steuer. Bloß hat das Verfassungsgericht mal gesagt, dass Steuern immer in den allgemeinen Haushalt eingehen müssen und nicht zweckgebunden sein können. Und außerdem soll der ÖR ja "staatsfern" sein. Deshalb bedient man sich dieses singulären Konstrukts des "Beitragsservice", oder wie die GEZ jetzt heißt. Und das Ganze ist in komischen Rundfunkstaatsverträgen geregelt. Das kann man nur per Verfassungsgericht angreifen. So steht es m.E. nicht in der Verfassung, dass das so geregelt sein sollte.

Da hängt nämlich einiges dran. Unter anderem, ob der Beitragsservice befugt ist, seine Gebührenbescheide selbst für vollstreckbar zu erklären. Er tut es, und die Gerichtsvollzieher gehen dann auch los. Aber ob er das darf, ist offen. Soviel ich die juristische Diskussion mitbekommen habe, ist es reichlich ungeklärt, ob der Beitragsservice nicht vielleicht auch seine Forderungen einklagen muss wie jeder Normalbürger. Weil dieses Gebühreneinzugsmonster eben ein singuläres Konstrukt ist, das man mit keinem Amt oder etwas ähnlichem vergleichen kann, was auch Gebühren einzieht und eventuell sich selbst vollstreckbare Titel ausstellen kann. Das gehörte mal dringend geklärt, damit man mal weiß, mit wem oder was man es überhaupt zu tun hat.

Das waren grundsätzliche Bedenken, jetzt geht's noch zur Sache.

Erstens mal gibt es, zumindest teilweise, wenn man die Inhalte genauer betrachtet, keine Konkurrenz. Die Privatsender (die mit den von mir genannten Zeitungsverlagen eine unheilige Allianz gegen die ÖR-Mediatheken bilden) können zunächst mal überhaupt nicht in Konkurrenz stehen mit den Öffis, soweit es um Inhalte von vor 1987 geht. Erst ab diesem Jahr hat ja Kohl das private Fernsehen in DE erlaubt, um seinem Freund Leo Kirch einen Gefallen zu tun. Alle Inhalte von 1987 oder früher sind also schon mal von vornherein unverdächtig und sollten frei sein.

Und ab 1987 hatte ja zweitens das private Fernsehen die Gelegenheit, das alles besser zu machen und seine eigenen Inhalte auf Videokassetten zu verkaufen oder später auf eigene, kostenpflichtige Mediatheken zu stellen. Man muss halt nur auch Leute finden, die bereit sind, dafür Geld abzudrücken. Oder halt mit Werbung. Mir egal, ich guck so was eh nicht.

Seit wann ist eigentlich Konkurrenz schlecht? Das ist doch die Staatsdoktrin seit 1985 oder so, dass Konkurrenz das Geschäft belebt. Das sieht man also dann schon, welche Mediathek den größeren Zuspruch hat, die der ÖR oder die der Privaten. Und wenn es halt so ist, dass die ÖR-Mediathek beliebter ist als die private, dann ist das halt so. Dann müssen die Privaten an den Inhalten arbeiten, um den Sachverhalt zu ändern. Aber es ist der falsche Weg, wenn die Privaten den ÖRs Vorschriften machen, wie lange irgendwas, was längst vom Zuschauer bezahlt wurde, in der Mediathek steht. Das ist übergriffig und es ist falsch, dass deutsche Gerichte das unterstützen.

Die Privaten können ihre Mediatheken mit soviel DRM und Bezahlmöglichkeiten ausrüsten, wie sie wollen von mir aus. Ja, sie sollen die Gelegenheit haben, ihr Geld zu verdienen. Sie müssen halt die passenden Inhalte liefern, dann klappt das schon. Aber sie sollten nicht unfair lobbyieren. Industrien, die keiner braucht, können nicht ewig künstlich am Leben erhalten werden, nur weil das Geschäftsmodell irgendwann und irgendwo unter völlig anderen Voraussetzungen (im Amerika der 60er Jahre, und da hatten die keinen vergleichbaren ÖR) mal funktioniert hat, aber dann technisch überholt wurde. Siehe Hufschmied, siehe Steinkohlekumpel.

Man will die gleichen Fehler sogar wieder machen. Die Werbebeschränkung (wieviele Minuten Werbung auf wieviele Minuten Inhalt, und wie oft darf Werbung den Inhalt unterbrechen) wurde in Brüssel erst kürzlich wieder gelockert. Und wir hatten bereits fünf Werbeblöcke in einem Film von 90 Minuten. Keine Ahnung, wer sich noch mehr Werbung bieten lässt. Ich jedenfalls nicht. Wenn's mir zu fisselig wird, die Werbung aus Filmen von den Privaten rauszuschneiden, weil ich nicht nur 5 Werbeblöcke, sondern 10 rausschneiden muss, kann ich auf den Film auch verzichten. Die Frage ist halt auch, wenn man Fernsehen macht, ob man wirklich immer im Interesse der Gewinnmaximierung austesten sollte, wo die genaue Grenze des Zumutbaren für den Zuschauer liegt. Ich halte das eigentlich eher für kontraproduktiv. Vor allem, wenn es so deutlich wird, dass die breite Masse anfängt, das zu merken.

Und ich glaube auch, dass sich das von selber totläuft. Bei 10 Werbeblöcken in 90 Minuten bleiben doch wirklich nur noch die Besoffenen bei der Stange. Jeder andere schaltet spätestens nach dem dritten Werbeblock in kurzer Folge um. Und mit schlafenden Besoffenen auf dem Sofa ist kein Geschäft zu machen. Hoffe ich. Ich will das glauben. Sonst müsste ich nämlich am Land und an den Menschen darin verzweifeln.
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