14.11.2017, 12:51
(14.11.2017, 09:48)bbuchsky schrieb: Wie auch immer Sie sich wenden und drehen, PuK hat es Ihnen vorgekaut, Artikel 1 ist nicht auf "Deutsche" ausgerichtet, sondern auf Menschen.
Jetzt dürfen Sie sich der alten Tradition verpflichtet sehen, "dem Afrikaner" oder "dem Moslem" den Status "Mensch" streitig zu machen. Haben Goebbels und Gauland auch schon vollbracht.
Sie haben gar nichts verstanden, wir haben das Asylrecht diskutiert. Das steht nicht in Artikel 1 und kann mit 2/3-Mehrheit ganz einfach geändert werden, PuK hat es doch schön erklärt, oder nicht? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ]
Außerdem: Ich finde, das "Die Würde des Menschen ist unantastbar" in Artikel 1 ist gar nicht so viel wert wie immer getan wird. Da steht ja nicht "Die Würde des Menschen darf nicht angetastet werden"? So wie es da steht, ist es grammatikalisch kein Verbot, sondern nur eine Behauptung, die vielleicht auch falsch sein kann, wie "die Titanic ist unsinkbar", "die Ehe ist unauflösbar", "unsere Gegensätze sind unüberbrückbar", "mein Verlangen ist unstillbar" oder "messalina ist unnahbar". Deswegen darf man es trotzdem versuchen, oder?
Und wenn es wirklich eine so unantastbare Menschenwürde geben sollte, wessen muss dann mehr geschützt werden? Ich finde, nicht die des afrikanischen Manns, sondern die der deutschen Frau, so.
[Bild: http://treffpunkt-koenigsplatz.de/attach...hp?aid=519]