15.11.2016, 14:14
Das Tod keine Krankheit im versicherungsrechtlichem Sinne ist, hat das Amtsgericht München festgestellt. Somit bekommt die Ehefrau kein Geld von der Reiserücktrittversicherung.
Hhm Das war mir so nicht bekannt. Ich hätte gedacht, dass der Tod mit als Rücktrittsgrund abdeckt ist.
Es ist auch reichlich bei Abschluss der Reiserücktrittversicherung zu fragen, ob der Tod des Partner mitversichert ist.
Meldung
Hhm Das war mir so nicht bekannt. Ich hätte gedacht, dass der Tod mit als Rücktrittsgrund abdeckt ist.
Es ist auch reichlich bei Abschluss der Reiserücktrittversicherung zu fragen, ob der Tod des Partner mitversichert ist.
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