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Bundesanwaltschaft fordert Sicherungsverwahrung für Zschäpe
#1

Mich würde interessieren, wie man den Antrag auf Sicherungsverwahrung begründen will. Diese ist ja gerade keine Strafe sondern eine Präventivmaßnahme.

https://www.welt.de/politik/article16855...haepe.html 

Wer glaubt denn, dass Zschäpe nach ihrer Freilassung weiter rassistisch motivierte Morde unterstützen und mittragen würde, wenn man sie denn diesbezüglich als schuldig verurteilen wird?

Genau - kein Mensch.

Apropos: Wer verwahrt eigentlich mal den Verfassungsschutz sicher?
#2

(12.09.2017, 15:17)Sophie schrieb:  Mich würde interessieren, wie man den Antrag auf Sicherungsverwahrung begründen will. Diese ist ja gerade keine Strafe sondern eine Präventivmaßnahme.

https://www.welt.de/politik/article16855...haepe.html 

Wer glaubt denn, dass Zschäpe nach ihrer Freilassung weiter rassistisch motivierte Morde unterstützen und mittragen würde, wenn man sie denn diesbezüglich als schuldig verurteilen wird?

Genau - kein Mensch.

Apropos: Wer verwahrt eigentlich mal den Verfassungsschutz sicher?

Du denkst, die Alte sei nach mind. 15 Jahren Gefängnis geläutert und therapiert?
#3

(12.09.2017, 15:26)Don Cat schrieb:  Du denkst, die Alte sei nach mind. 15 Jahren Gefängnis geläutert und therapiert?

Es geht doch bei der Sicherungsverwahrung darum, ob von ihr nach verbüßter Strafe noch eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.

Von ihr persönlich ging aber nie die große Gefahr aus. Sie war wohl Mitglied dieses Trios und hat deshalb wohl Unterstützungsleistungen erbracht. Aber jemandem, der an keinem Tatort war, wird man wohl kaum "Mord" nachweisen können und dann dazu noch Sicherungsverwahrung verhängen. Sie saß ja brav zuhause, während die anderen auf Mordtour unterwegs waren und spielte erfolgreich die biedere Hausfrau. Und das war sie ja eigentlich auch, nur mit "kleinen" Ausnahmen. Letztlich kann man ihr nicht mehr nachweisen. Eine biedere Hausfrau, die im Untergrund mit zwei Terroristen lebte, mit ihnen zusammenarbeitete, Dinge vor- und nachbereitete (das Verschicken des Bekennervideos), aber nie an den konkreten Taten beteiligt war. Und am Ende hat sie dann ein Haus angezündet mit einer alten Frau darin, die aber dabei nicht zu Schaden kam. Das ist natürlich einiges, aber lange nicht so viel wie das, was der Staatsanwalt sagt.

Ich halte es sehr wohl für möglich, dass es nach 4 Jahren Prozess auf Brandstiftung rausläuft. Und natürlich Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Eventuell noch versuchten Mord (die alte Frau in dem Haus). Auch dann wäre Sicherungsverwahrung möglich, aber nur vielleicht und auf wackligen Füßen und nicht zwingend.

Wenn sie ihr tatsächlich alle zehn Morde mitanhängen, dann kriegt sie natürlich lebenslänglich mit Sicherungsverwahrung. Aber da glaube ich zu weniger als 50 % dran. Die wissen ganz genau, dass das Urteil in diesem Fall so schnell nicht rechtskräftig wird, weil dann die Verteidiger Rechtsmittel einlegen werden. Da ist eine Brandstiftung in Verbindung mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Tatbestände also, die auch die Verteidiger einräumen müssen, doch bedeutend verlockender für das Gericht. Das Gericht möchte in diesem Jahr noch die Klappe zumachen und sie dann zulassen. Es will auf keinen Fall nächstes oder übernächstes Jahr die Akte vom BGH wieder auf den Tisch gelegt bekommen. Das ist das Allerletzte, was das Gericht will.

Und der ganze Prozess ist ohnehin eine Farce, weil man die Rolle des Verfassungsschutzes offenlegen müsste, um die Wahrheit herauszufinden.
#4

(12.09.2017, 15:44)PuK schrieb:  .... jemandem, der an keinem Tatort war, wird man wohl kaum "Mord" nachweisen können .....

Youh, Freiheit für Zschäpe.......Mafiabosse und Drogengroßhändler.

Die waren doch gar nicht dabei, da wo vorsätzlich völlig unschuldige Menschen ermordet wurden. 

Lol Lol Lol
#5

(12.09.2017, 15:26)Don Cat schrieb:  Du denkst, die Alte sei nach mind. 15 Jahren Gefängnis geläutert und therapiert?

Rassismus ist nicht "heilbar", weil Dummheit, die unabdingliche Grundlage von Rassismus, es ebenfalls nicht ist.

Ich glaube nicht, dass man ihr mehr als Mitwisserschaft und Komplizenschaft nachweisen konnte, und natürlich(?) die Brandschatzung mit Mordversuch.

Solange niemand aus den beteiligten (bei einem Mord anwesenden) "Verfassungsschutzämtern" und Innenministerien auf der Anklagebank neben dem aktuellen Wahrheitsvertuscher "Bundesstaatsanwalt" und den Polizisten sitzt, die im Wohnmobil gezielt Spuren manipuliert haben, ist dieser Prozess ein Witz.

Schlimm für Zschäpe ist es sicher nicht, aber für die Opfer und das Ansehen der "Dienste". Die bleiben als Hauptverdächtige ganz unbehelligt.
Als ob es so abwegig wäre, dem Notstand, den man bekämpfen soll, selber zu nachzuhelfen UND dabei politisch/rassistische Ambitionen zu verfolgen.

Anders sind FBI und CIA auch nicht zu den größten Waffen- und Drogenschiebern der Erde verkommen.
#6

(12.09.2017, 15:26)Don Cat schrieb:  Du denkst, die Alte sei nach mind. 15 Jahren Gefängnis geläutert und therapiert?

Es geht nur und ausschließlich um die Wahrscheinlichkeit mit der sie wieder straffällig werden wird. Ich sehe das so ähnlich wie bei den Terroristen von der RAF. Vllt. nicht unbedingt distanziert und bereuend dem eigenen ehemaligen Handeln gegenüber, aber doch nicht mehr gewaltbereit. Die ist doch inzwischen Star und hat das gar nicht mehr nötig.
#7

(12.09.2017, 15:17)Sophie schrieb:  Mich würde interessieren, wie man den Antrag auf Sicherungsverwahrung begründen will. Diese ist ja gerade keine Strafe sondern eine Präventivmaßnahme.

https://www.welt.de/politik/article16855...haepe.html 

Wer glaubt denn, dass Zschäpe nach ihrer Freilassung weiter rassistisch motivierte Morde unterstützen und mittragen würde, wenn man sie denn diesbezüglich als schuldig verurteilen wird?

Genau - kein Mensch.

Ich bin sicher, dass sie da weitermachen würde, wo sie vor ihrer Inhaftierung aufgehört hat. Ich hoffe, dass das Gericht dem Antrag der Bundesanwaltschaft folgt. Wofür soll das härteste Urteil, das in diesem Land möglich ist, verhängt werden, wenn nicht für die Beteiligung an diesen Verbrechen?
#8

(12.09.2017, 19:23)leopold schrieb:  Ich bin sicher, dass sie da weitermachen würde, wo sie vor ihrer Inhaftierung aufgehört hat. Ich hoffe, dass das Gericht dem Antrag der Bundesanwaltschaft folgt. Wofür soll das härteste Urteil, das in diesem Land möglich ist, verhängt werden, wenn nicht für die Beteiligung an diesen Verbrechen?

Woraus schließen Sie das?

Die Sicherheitsverwahrung ist kein Teil des Strafurteils. Im Gegenteil, darf sie gerade nicht als Strafe ausgesprochen werden.

Sie ist eine Präventivmaßnahme. Sie ist nur berechtigt, wenn das Gericht davon ausgehen muss, dass der Verurteilte nach Abbüßung seiner Strafe wieder straffällig wird. Ich sehe das nicht. Und ich habe was dagegen, dass man sich die Sicherheitsverwahrung nach Gutdünken zurechtbiegt, bzw. sie missbraucht für politische Zwecke.
#9

(12.09.2017, 19:35)Sophie schrieb:  Woraus schließen Sie das?

Die Sicherheitsverwahrung ist kein Teil des Strafurteils. Im Gegenteil, darf sie gerade nicht als Strafe ausgesprochen werden.

Sie ist eine Präventivmaßnahme. Sie ist nur berechtigt, wenn das Gericht davon ausgehen muss, dass der Verurteilte nach Abbüßung seiner Strafe wieder straffällig wird. Ich sehe das nicht. Und ich habe was dagegen, dass man sich die Sicherheitsverwahrung nach Gutdünken zurechtbiegt, bzw. sie missbraucht für politische Zwecke.

Welchen Anlass haben Sie zu glauben, dass Zschäpe ihre Taten bereut und sich vom rechten Gedankengut gelöst hat? Dazu wäre ja wohl erst einmal ein Geständnis notwendig gewesen. Die Frau war seit ihrer Jugend eine Nazibraut, war viele Jahre lang mit den Mördern zusammen und hat sie unterstützt und gedeckt. Nach deren Entdeckung und Selbstmord wollte sie die Beweise vernichten und hat dazu ein Haus angezündet, in dem sich eine alte Frau befand. Zur Aufklärung und zur Entdeckung von weiteren Helfern hat sie nichts beigetragen, sondern sich vor Gericht als verführtes Opfer geriert.
#10

(12.09.2017, 19:45)leopold schrieb:  Welchen Anlass haben Sie zu glauben, dass Zschäpe ihre Taten bereut und sich vom rechten Gedankengut gelöst hat? Dazu wäre ja wohl erst einmal ein Geständnis notwendig gewesen. Die Frau war seit ihrer Jugend eine Nazibraut, war viele Jahre lang mit den Mördern zusammen und hat sie unterstützt und gedeckt. Nach deren Entdeckung und Selbstmord wollte sie die Beweise vernichten und hat dazu ein Haus angezündet, in dem sich eine alte Frau befand. Zur Aufklärung und zur Entdeckung von weiteren Helfern hat sie nichts beigetragen, sondern sich vor Gericht als verführtes Opfer geriert.
Für eine Sicherheitsverwahrung ist nicht entscheidend,
ob sie ihre Taten bereut,
ob sie sich vom rechten Gedankengut gelöst hat, 
und sie muss sich auch nicht selbst belasten.

"Im Gegensatz zur Freiheitsstrafe  knüpft die Sicherungsverwahrung einzig an die Gefährlichkeit des Straftäters für die Allgemeinheit an. Diese Gefährlichkeit muss in einer Prognose festgestellt werden und sich zuvor in einer besonders schweren Straftat geäußert haben." (wiki)

Dies nachzuweisen bzw. zu prognostizieren dürfte bei Zschäpe nicht so leicht möglich sein. Sie war nie Täter, sprich Mörder, im eigentlichen Sinne.
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