(12.09.2017, 15:26)Don Cat schrieb: Du denkst, die Alte sei nach mind. 15 Jahren Gefängnis geläutert und therapiert?
Es geht doch bei der Sicherungsverwahrung darum, ob von ihr nach verbüßter Strafe noch eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Von ihr persönlich ging aber nie die große Gefahr aus. Sie war wohl Mitglied dieses Trios und hat deshalb wohl Unterstützungsleistungen erbracht. Aber jemandem, der an keinem Tatort war, wird man wohl kaum "Mord" nachweisen können und dann dazu noch Sicherungsverwahrung verhängen. Sie saß ja brav zuhause, während die anderen auf Mordtour unterwegs waren und spielte erfolgreich die biedere Hausfrau. Und das war sie ja eigentlich auch, nur mit "kleinen" Ausnahmen. Letztlich kann man ihr nicht mehr nachweisen. Eine biedere Hausfrau, die im Untergrund mit zwei Terroristen lebte, mit ihnen zusammenarbeitete, Dinge vor- und nachbereitete (das Verschicken des Bekennervideos), aber nie an den konkreten Taten beteiligt war. Und am Ende hat sie dann ein Haus angezündet mit einer alten Frau darin, die aber dabei nicht zu Schaden kam. Das ist natürlich einiges, aber lange nicht so viel wie das, was der Staatsanwalt sagt.
Ich halte es sehr wohl für möglich, dass es nach 4 Jahren Prozess auf Brandstiftung rausläuft. Und natürlich Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Eventuell noch versuchten Mord (die alte Frau in dem Haus). Auch dann wäre Sicherungsverwahrung möglich, aber nur vielleicht und auf wackligen Füßen und nicht zwingend.
Wenn sie ihr tatsächlich alle zehn Morde mitanhängen, dann kriegt sie natürlich lebenslänglich mit Sicherungsverwahrung. Aber da glaube ich zu weniger als 50 % dran. Die wissen ganz genau, dass das Urteil in diesem Fall so schnell nicht rechtskräftig wird, weil dann die Verteidiger Rechtsmittel einlegen werden. Da ist eine Brandstiftung in Verbindung mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Tatbestände also, die auch die Verteidiger einräumen müssen, doch bedeutend verlockender für das Gericht. Das Gericht möchte in diesem Jahr noch die Klappe zumachen und sie dann zulassen. Es will auf keinen Fall nächstes oder übernächstes Jahr die Akte vom BGH wieder auf den Tisch gelegt bekommen. Das ist das Allerletzte, was das Gericht will.
Und der ganze Prozess ist ohnehin eine Farce, weil man die Rolle des Verfassungsschutzes offenlegen müsste, um die Wahrheit herauszufinden.