29.08.2017, 19:53
https://www.techbook.de/entertainment/bu...-kuendigen
"Von: [email=service@sky.de]service@sky.de[/email]
Gesendet: xxx
An: xxx
Betreff: Ihre Kündigungsbestätigung zum 31. Juli 2018
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Da Sie unser geblümten Worte offensichtlich nicht verstanden haben, möchten wir uns deutlicher ausdrücken :
Sie haben kein Sonderkündigungsrecht !!
In der AGB von Sky Paragraph 1.1.2 und 1.1.3 behält sich Sky ausdrücklich das Recht vor, den Inhalt von gebuchten Sendern zu ändern, solange der Gesamtcharakter des Senders erhalten bleibt. Sie sehen im Bundesligafernsehen 93% aller Bundesligaspiele. Sie sehen dort keine Serien aus dem Entertainmentpaket, oder Spielfilme aus Cinema oder Handball aus dem Sportpaket. Sie sehen dort Fußball, und nichts anderes. Daraus folgt – Da Sie Bundesliga gebucht haben, und Bundesliga bekommen – haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Alles andere, wie zum Beispiel dieses Gerede um Verbrauchertäuschung und so, ist alles Kokolores ohne Relevanz, da Sie ja die AGB jederzeit aufrufen und lesen konnten.
Sie haben die AGB bei Vertragsabschluss anerkannt, und Ihren Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist nicht widerrufen. Somit haben wir Sie im Sack. Sie sind mindestens bis zum 31. Juli 2018 unser Kunde und bezahlen für Ihre gebuchten Pakete. Was Sie danach machen, geht uns nichts an. Wir bieten das Bundesliga Fernsehen an – 93 % aller Spiele – falls Sie diese sehen möchten, steht es Ihnen frei dieses Programm zu buchen, oder eben nicht. Vielleicht reicht Ihnen ja auch der Empfang von 7 % aller Spiele bei unserem Konkurrenten Eurosport ?
Wir wünschen Ihnen jedenfalls weiterhin viele besondere Momente mit Sky."
"Von: [email=service@sky.de]service@sky.de[/email]
Gesendet: xxx
An: xxx
Betreff: Ihre Kündigungsbestätigung zum 31. Juli 2018
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Da Sie unser geblümten Worte offensichtlich nicht verstanden haben, möchten wir uns deutlicher ausdrücken :
Sie haben kein Sonderkündigungsrecht !!
In der AGB von Sky Paragraph 1.1.2 und 1.1.3 behält sich Sky ausdrücklich das Recht vor, den Inhalt von gebuchten Sendern zu ändern, solange der Gesamtcharakter des Senders erhalten bleibt. Sie sehen im Bundesligafernsehen 93% aller Bundesligaspiele. Sie sehen dort keine Serien aus dem Entertainmentpaket, oder Spielfilme aus Cinema oder Handball aus dem Sportpaket. Sie sehen dort Fußball, und nichts anderes. Daraus folgt – Da Sie Bundesliga gebucht haben, und Bundesliga bekommen – haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Alles andere, wie zum Beispiel dieses Gerede um Verbrauchertäuschung und so, ist alles Kokolores ohne Relevanz, da Sie ja die AGB jederzeit aufrufen und lesen konnten.
Sie haben die AGB bei Vertragsabschluss anerkannt, und Ihren Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist nicht widerrufen. Somit haben wir Sie im Sack. Sie sind mindestens bis zum 31. Juli 2018 unser Kunde und bezahlen für Ihre gebuchten Pakete. Was Sie danach machen, geht uns nichts an. Wir bieten das Bundesliga Fernsehen an – 93 % aller Spiele – falls Sie diese sehen möchten, steht es Ihnen frei dieses Programm zu buchen, oder eben nicht. Vielleicht reicht Ihnen ja auch der Empfang von 7 % aller Spiele bei unserem Konkurrenten Eurosport ?
Wir wünschen Ihnen jedenfalls weiterhin viele besondere Momente mit Sky."