14.09.2017, 21:17
(14.09.2017, 21:00)Lueginsland schrieb: Wie der Weg durch die Klamm, das habe ich schon geschrieben. Ab 199? wären Sie nicht mehr hoch gekommen ohne die beschriebenen Arbeiten
und evtl. auch zurück nur im Liegendtransport (wonach Sie gefragt haben).
Sie haben noch nicht verstanden, was ich meine. Ich versuch's nochmal anders.
Es gibt meiner Meinung nach nur zwei verfassungsgemäße Möglichkeiten, wenn die Wege irgendwann brüchig werden und die Klamm nicht mehr sicher ist.
Man schließt sie für den Publikumsverkehr. Niemand kommt mehr durch, weil das für Menschen nicht sicher ist und außerdem haben die Tiere und Pflanzen dann auch noch ungestörte Natur.
Oder man hält sie offen, dann muss man aber als Eigentümer auch die Verkehrssicherungspflicht erfüllen. Und weil sich aus der Verfassung und dem GG nun einmal ableiten lässt, dass die Natur umsonst sein muss, kann man keine Gebühr dafür erheben und sie auch nicht zu einer "Benutzungsgebühr für Wege" oder so umdeklarieren. Man kann nicht verbotene Dinge tun, indem man sagt, das heißt anders.