30.07.2017, 18:44
(30.07.2017, 18:17)bbuchsky schrieb: Da in den Drittstaaten, die da in Frage stehen, allesamt Leute mit zweifelhaftem Rechtsverständnis, Neigung zu Diskriminierung und unmenschlicher Behandlung an der Macht waren und sind, ...
Achso, so eine schlechte Meinung haben Sie von Österreich, wo die meisten von denen herkommen? Dann eben anders:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Wie kann jemand in Afrika, Syrien oder Afghanistan überhaupt "politisch" verfolgt sein? Da macht doch gar niemand Politik? [Bild: http://fs5.directupload.net/images/161203/dnewluyd.gif ]