05.11.2016, 15:07
(05.11.2016, 11:30)Sophie schrieb: Sagen wir mal so: wenn es eine verfassungrechtliche Regelung zu direkter Demokratie gibt, die für bestimmte Dinge in dem fall den Austritt aus der EU - die Befragung des Volkes vorsieht, dann ist das so. Dann entscheidet das Volk - nicht das Parlament.
Nur ist das ganz offensichtlich nicht der Fall in Großbritannien.
Dann verwenden sie das falsche Wort. Ein Referendum ist etwas anderes als eine Volksbefragung , politikwissenschaftlich gesehen.
Und @ leopold: Das ist so, denn die Politikwissenschaft beschäftigt sich mit den grundsätzlichen Dingen, unabhängig von der konkreten Ausgestaltung.
Zitat:In der Politikwissenschaft bezeichnet ein Volksentscheid in aller Regel eine verbindliche, direktdemokratische Abstimmung. Die Volksbefragung wiederum, hat nur beratenden Charakter, das Votum der Abstimmenden ist somit für das Parlament oder die Regierung nicht verbindlich. In der Praxis zeigen sich zwar seltene Überschneidungen (in Berlin sind unter bestimmten Bedingungen auch unverbindliche Volksentscheide möglich), aber üblicherweise kann gut zwischen beiden Instrumenten getrennt werden. Fälschlich synonyme Verwendungen beider Begriffe sind daher eher selten, zumal der Unterschied zwischen einer “Entscheidung” und einer “Befragung” auch alltagssprachlich recht eindeutig ist.
"Eher selten", man könnte auch sagen "muss man erst mal schaffen".