05.11.2016, 14:15
(05.11.2016, 11:30)Sophie schrieb: Sagen wir mal so: wenn es eine verfassungrechtliche Regelung zu direkter Demokratie gibt, die für bestimmte Dinge in dem fall den Austritt aus der EU - die Befragung des Volkes vorsieht, dann ist das so. Dann entscheidet das Volk - nicht das Parlament.
Nur ist das ganz offensichtlich nicht der Fall in Großbritannien.
Jetzt aus Deutschland darüber zu befinden, dass das gegen demokratische Grundprinzipien verstöße, ist schon etwas vermessen finde ich. Zum jetztigen Zeitpunkt sieht es eben so aus, dass die Volksabstimmung zum Brexit lediglich eine Volksbefragung war keine wirksame demokratische Entscheidung. Bis zu einem evtl. anders lautenden Urteil des Supreme Court sollte man das Urteil respektieren.
An der Brexit-Entscheidung wird auch wieder einmal überdeutlich, dass sich solche komplexen Sachverhalte nicht für Bürgerbefragungen eignen. Entscheidend für die weitere Zukunft des Landes war und ist ja nicht das "ob" eines Brexits, sondern das "wie". Über das "ob" durften die Wähler (mit äußerst knapper Mehrheit) entscheiden, über das "wie" soll nun am Parlament vorbei eine Clique von Politikern ohne Kontrolle der gewählten Volksvertreter verfügen dürfen.
Nicht zu vergessen dabei: Die aktuelle Premierministerin hat sich nie dem Volk zur Wahl gestellt, sondern sie wurde in einem Hinterzimmer der konservativen Partei ausgemauschelt, samt der von ihr nun eingesetzten Verantwortlichen für die Umsetzung des Brexits.