05.11.2016, 11:30
(05.11.2016, 11:09)Lumpensammler schrieb: Aber ganz sicher tut es das. Ganz im Gegenteil muß das Parlament das längerfristige Wohl des Landes im Blick haben und nicht jedem einer aktuellen Befindlichkeit geschuldeten Hirnpfurz des "Volkes" folgen. Frag doch einfach mal "das Volk" nach seiner Meinung zu Folter oder Todesstrafe im Falle einer Kindesentführung oder eines abscheulichen Verbrechens.
Abgesehen davon, war in GB deutlich weniger als die Hälfte des wahlberechtigten Volkes (≈ 37%) für den Brexit.
Sagen wir mal so: wenn es eine verfassungrechtliche Regelung zu direkter Demokratie gibt, die für bestimmte Dinge in dem fall den Austritt aus der EU - die Befragung des Volkes vorsieht, dann ist das so. Dann entscheidet das Volk - nicht das Parlament.
Nur ist das ganz offensichtlich nicht der Fall in Großbritannien.
Jetzt aus Deutschland darüber zu befinden, dass das gegen demokratische Grundprinzipien verstöße, ist schon etwas vermessen finde ich. Zum jetztigen Zeitpunkt sieht es eben so aus, dass die Volksabstimmung zum Brexit lediglich eine Volksbefragung war keine wirksame demokratische Entscheidung. Bis zu einem evtl. anders lautenden Urteil des Supreme Court sollte man das Urteil respektieren.